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Favor Debitoris : Die Idee des Schuldnerschutzes in der Europäischen Rechtstradition.
- Format:
- Book
- Author/Creator:
- Adamczyk, Igor.
- Series:
- Warschauer Schriften Zum Römischen Recht und Zur Europäischen Rechtstradition Series
- Warschauer Schriften Zum Römischen Recht und Zur Europäischen Rechtstradition Series ; v.3
- Language:
- German
- Physical Description:
- 1 online resource (477 pages)
- Edition:
- 1st ed.
- Place of Publication:
- Boston : BRILL, 2026.
- Summary:
- Diese Studie untersucht die Idee des ,,Schuldnerschutzes" im Hinblick auf ihre römischen Wurzeln und ihre Weiterentwicklung in modernen Rechtsystemen.Sie konzentriert sich auf den Begriff ,,favor debitoris" in den antiken Quellen selbst - bzw.
- Contents:
- Front Cover
- Half Title
- Series Information
- Title Page
- Copyright Page
- Inhaltsverzeichnis
- Vorwort
- Liste der wichtigsten Abkürzungen
- Einführung
- Das Ziel der Arbeit
- Die Methoden der Untersuchungen
- Die Bedeutung des Begriffs „europäische Rechtstradition"
- Erster Teil Römisches Recht
- 1. Favor debitoris im römischen Recht?
- 1.1 Favor debitoris - einleitende Bemerkungen
- 1.2 Der Begriff favor debitoris
- 1.3 Favores im römischen Rech
- 1.3.1 Favor dotis
- 1.3.2 Favor libertatis
- 1.3.3 Favor rei
- 1.3.4 Favores ‒ Schlussfolgerungen
- 1.4 Die Bedeutung der leges publicae im klassischen römischen Recht
- 1.5 Gesetzgebung als Quelle des favor debitoris?
- 1.6 Favor debitoris und die Regel ambiguitas contra stipulatorem
- 1.7 Favor debitoris als Erscheinungsform des favor rei
- 1.8 Favor debitoris und der „misterioso Arriano"
- 1.9 Kurzfassung
- 2. Die Erfüllung im römischen Recht
- 2.1 Die Bedeutung von solutio
- 2.2 Die Wirkung der Leistung
- 3. Die Anrechnungsregeln im römischen Recht
- 3.1 Die Anrechnung der Leistungen - Einleitung
- 3.2 Die Anrechnung der Leistung durch den Gläubiger und den Schuldner
- 3.2.1 Fragmente D. 46,3,1‒3
- 3.2.2 Das Recht der Parteien, die zu tilgende Schuld zu bestimmen
- 3.2.3 Anrechnung ‒ Vereinbarung oder einseitiger Akt?
- 3.2.4 Die freie Wahl der Parteien bei der Anrechnung?
- 3.2.4.1 Schulden, die bei der Anrechnung des Gläubigers nicht berücksichtigt werden durften
- 3.2.4.2 Rechtfertigung der Anrechnung im Interesse des Schuldners (aequitas)
- 3.2.5 Die Anrechnung im Interesse des Schuldners ‒ ein absolutes Gebot?
- 3.2.6 Die Anrechnung der Parteien ‒ Kurzfassung
- 3.3 Die subsidiäre Anrechnungsregel
- 3.3.1 Der Anrechnung nach subsidiären Regeln ‒ Reihenfolge anhand der Fragmente D. 46,3,3 bis D. 46,3,8.
- 3.3.1.1 Fragmente D. 46,3,3‒8 ‒ Textkritik
- 3.3.1.2 Die Regel aus den Fragmenten D. 46,3,3‒8 - das Kapital
- 3.3.1.3 Fälligkeit
- 3.3.1.4 Beschwerlichkeit
- 3.3.1.5 Alter der Schuld
- 3.3.1.6 Die verhältnismäßige Anrechnung
- 3.3.1.7 Subsidiäre Anrechnungsregeln in den Fragmenten D. 46,3,3‒8 ‒ Zusammenfassung
- 3.3.2 Subsidiäre Anrechnungsregeln im Fragment von Papinian D. 46,3,97
- 3.3.2.1 Die Reihenfolge der Kriterien für die Schuldbestimmung
- 3.3.2.2 Exkurs: Die papinianische Ordnung und die Teilleistung
- 3.3.2.3 Die Anrechnungsregel von Papinian - Zusammenfassung
- 3.3.3 Der hierarchische Charakter der subsidiären Anrechnungsregel
- 3.4 Exkurs ‒ Bürgschaft und die Beschwerlichkeit im Fragment D. 46,3,5
- 3.5 Die Anrechnungsregeln - Zinsen
- 3.5.1 Zinsen im Text D. 46,3,5,2
- 3.5.1.1 Die Anrechnung der Leistung auf die Zinsen, die aus einer Stipulation und einem pactum geschuldet sind
- 3.5.1.2 Die Anrechnung der Leistung auf Zinsen aus Stipulation und pactum - Parallelbeispiel aus dem Reskript C. 4,32,3
- 3.5.1.3 Die Anrechnung auf die Zinsen aus einem pactum - ein Überblick
- 3.5.2 Der Vorrang der Zinsen vor dem Kapital - Der Text von D. 46,3,5,3
- 3.5.3 Die Anrechnung im Fragment D. 46,3,5 - Zusammenfassung
- 3.5.4 Die Pflicht des Schuldners die Leistung auf die Zinsen anzurechnen
- 3.5.5 Die Reihenfolge der Anrechnung von Zinsen bei mehreren Hauptforderungen
- 3.6 Die Leistungsanrechnung und die Naturalobligationen
- 3.7 Waren die Anrechnungsregeln im römischen Recht für den Schuldner vorteilhaft?
- 4. Schuldnerschutz bei der Leistung an einen Dritten
- 4.1 Einleitende Bemerkungen
- 4.2 Leistung an einen Prokurator des Gläubigers
- 4.2.1 Beispiele in D. 46,3,12
- 4.2.2 Leistung an einen Prokurator, der die Befugnis dazu verloren hat.
- 4.3 Leistung an einen Sklaven oder Freigelassenen
- 4.3.1 Die Ansicht von Alfenus Varus im Fragment D. 46,3,35
- 4.3.2 Die Ansicht von Julian im Fragment D. 46,3,32
- 4.3.3 Die Ansicht von Ulpian im Fragment D. 46,3,18
- 4.3.3.1 Zusammenfassung des Standpunkts zum Fragment D. 46,3,18
- 4.4 Leistung an einen vom Gläubiger bestimmten Dritten
- 4.4.1 Leistung an einen vom Gläubiger bestimmten Dritten ‒ Einleitung
- 4.4.2 Die Ansichten von Celsus und Ulpian in D. 24,1,3,12
- 4.4.3 Das Beispiel von Celsus
- 4.4.3.1 Der erste nam-Satz
- 4.4.3.2 Der zweite nam-Satz
- 4.4.3.3 Satz nec ‒ accipere
- 4.4.3.4 Das Beispiel des Celsus ‒ Schlussfolgerungen
- 4.4.4 Das Beispiel von Ulpian
- 4.4.4.1 Inhalt des Beispiels von Ulpian
- 4.4.4.2 Ulpianisches Beispiel ‒ Diebstahl des falsus procurator und die Schuld des debitor iussus
- 4.4.4.3 Zusammenfassung: Die Ansicht von Celsus und Ulpian
- 4.4.5 Die Ansicht von Africanus und Julian im Fragment D. 46,3,38,1
- 4.4.5.1 Der Inhalt des Textes
- 4.4.5.2 Erlöschen des Schuldverhältnisses - ipso iure oder per exceptionem?
- 4.4.5.3 Das Zwischenergebnis
- 4.4.6 Die Ansicht Julians und die dinglichen Folgen
- 4.4.7 Die Ansicht von Julian im Fragment D. 24,1,39
- 4.4.8 Julian im Widerspruch zu sich selbst?
- 4.4.9 Zusammenfassung der Ansichten von Ulpian/Celsus und Africanus/Julian
- 4.5 Schlussfolgerungen - Vertrauensschutz des Schuldners und die Leistung an einen Dritten
- 5. Leistungszeit zugunsten des Schuldners
- 5.1 Einleitende Bemerkungen
- 5.2 Leistungszeit und Fälligkeit
- 5.3 Leistungszeit zugunsten des Schuldners - Einleitung
- 5.3.1 Ulpian D. 45,1,41
- 5.3.2 Fragment D. 50,17,17 ‒ Regula iuris antiqui
- 5.4 Folgen der Bestimmung einer Leistungszeit zugunsten des Schuldners
- 5.4.1 Unzulässigkeit früherer Forderung der Leistung.
- 5.4.2 Vorzeitige Leistung des Schuldners - die Ansicht von Celsus
- 5.4.3 Vorzeitige Leistung - die Ansicht von Ulpian
- 5.4.3.1 Exkurs: Dies certus und dies incertus
- 5.4.3.1.1 Dies certus im Licht des Fragmentes in D. 35,1,1
- 5.4.3.1.2 Dies incertus im Licht des Fragmentes in D. 35,1,1
- 5.4.3.2 Dies certus und dies incertus im Text D. 45,1,38,16 ‒ Schlussfolgerungen
- 5.5 Die Leistungszeit immer zugunsten des Schuldners?
- 5.6 Schlussfolgerungen
- 6. Die analysierten Rechtsinstitute - Entscheidungsgründe
- 7. Favor debitoris als Werk Justinians?
- 7.1 Einleitende Bemerkungen
- 7.2 Konkrete Beispiele der Rechtsinstitute
- 7.3 Abschließende Bemerkungen
- 8. Favor debitoris - römischer Phönix?
- Zweiter Teil Die historisch- und rechtsvergleichende Analyse
- 9. Einleitende Bemerkungen
- 10. Erfüllung in den verglichenen Rechtssystemen
- 10.1 Gemeines Recht
- 10.2 Französisches Recht
- 10.3 Österreichisches Recht
- 10.4 Deutsches Recht
- 10.5 Schweizerisches Recht
- 10.6 Polnisches Recht
- 10.6.1 Die Regelung des OGB
- 10.6.2 Die Regelung des poln. ZGB
- 11. Anrechnung der Leistungen
- 11.1 Gemeines Recht
- 11.1.1 Die Anrechnung durch die Parteien
- 11.1.2 Die subsidiäre Regel
- 11.2 Französisches Recht
- 11.2.1 Die Anrechnung durch den Schuldner
- 11.2.1.1 Beschränkung der freien Bestimmung des Schuldners
- 11.2.2 Die Anrechnung durch den Gläubiger
- 11.2.3 Die gesetzliche Anrechnungsregel
- 11.3 Österreichisches Recht
- 11.3.1 Die Anrechnung durch den Schuldner ‒ Vertrag oder einseitiges Rechtsgeschäft?
- 11.3.2 Die Anrechnung durch den Gläubiger
- 11.3.3 Die gesetzliche Anrechnungsregel
- 11.4 Deutsches Recht
- 11.4.1 Die Anrechnung durch die Parteien
- 11.4.2 Die gesetzliche Anrechnungsregel
- 11.4.3 Die Zinsen und sonstige Nebenforderungen bei der Anrechnung
- 11.5 Schweizerisches Recht.
- 11.5.1 Die Anrechnung durch die Parteien
- 11.5.2 Die gesetzliche Anrechnungsregel
- 11.5.3 Zinsen und Kosten im Anrechnungsprozess
- 11.6 Französisch-italienischer Obligationenrechts-Entwurf von 1927
- 11.7 Polnisches Recht
- 11.7.1 Die Kodifikationsarbeiten am OGB
- 11.7.2 Die Regelung des OGB
- 11.7.2.1 Die Anrechnung durch den Schuldner
- 11.7.2.2 Beschränkung der Wahl des Schuldners
- 11.7.2.3 Die Anrechnung durch den Gläubiger
- 11.7.2.4 Die gesetzliche Anrechnungsregel
- 11.7.2.5 Zusammenfassung
- 11.7.3 Die Regelung des poln. ZGB
- 12. Leistung an einen Dritten ‒ allgemeine Bemerkungen
- 12.1 Gemeines Recht
- 12.2 Analyse der modernen Rechtssysteme
- 12.2.1 Analyse der modernen Rechtssysteme ‒ gemeinsame Merkmale
- 12.2.2 Leistung an einen unbefugten Dritten, die zum Erlöschen des Schuldverhältnisses führt
- 12.2.2.1 Französisches Recht
- 12.2.2.2 Österreichisches Recht
- 12.2.2.3 Deutsches Recht
- 12.2.2.4 Schweizerisches Recht
- 12.2.2.5 Französisch-italienischer Obligationenrechts-Entwurf von 1927
- 12.2.2.6 Polnisches Recht - OGB
- 12.2.2.7 Polnisches Recht ‒ poln. ZGB
- 12.3 Einleitung zu den nächsten Kapiteln
- 13. Leistung an einen Dritten am Beispiel der erloschenen Vollmacht zur Leistungsannahme
- 13.1 Gemeines Recht
- 13.2 Französisches Recht
- 13.3 Österreichisches Recht
- 13.4 Deutsches Recht
- 13.5 Schweizerisches Recht
- 13.6 Französisch-italienischer Obligationenrechts-Entwurf von 1927
- 13.7 Polnisches Recht
- 13.7.1 Die Kodifikationsarbeiten am OGB
- 13.7.2 Die Regelung des OGB
- 13.7.3 Die Regelung des poln. ZGB
- 14. Die Erbringung der Leistung an den Überbringer der Quittung des Gläubigers
- 14.1 Allgemeines deutsches Handelsgesetzbuch
- 14.2 Österreichisches Recht
- 14.3 Deutsches Recht
- 14.4 Andere Rechtssysteme
- 14.5 Polnisches Recht
- 14.5.1 Die Kodifikationsarbeiten am OGB.
- 14.5.2 Die Regelung des OGB.
- Notes:
- Description based on publisher supplied metadata and other sources.
- ISBN:
- 9783657796960
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