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Favor Debitoris : Die Idee des Schuldnerschutzes in der Europäischen Rechtstradition.

Brillonline Open Access Books Available online

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Format:
Book
Author/Creator:
Adamczyk, Igor.
Series:
Warschauer Schriften Zum Römischen Recht und Zur Europäischen Rechtstradition Series
Warschauer Schriften Zum Römischen Recht und Zur Europäischen Rechtstradition Series ; v.3
Language:
German
Physical Description:
1 online resource (477 pages)
Edition:
1st ed.
Place of Publication:
Boston : BRILL, 2026.
Summary:
Diese Studie untersucht die Idee des ,,Schuldnerschutzes" im Hinblick auf ihre römischen Wurzeln und ihre Weiterentwicklung in modernen Rechtsystemen.Sie konzentriert sich auf den Begriff ,,favor debitoris" in den antiken Quellen selbst - bzw.
Contents:
Front Cover
Half Title
Series Information
Title Page
Copyright Page
Inhaltsverzeichnis
Vorwort
Liste der wichtigsten Abkürzungen
Einführung
Das Ziel der Arbeit
Die Methoden der Untersuchungen
Die Bedeutung des Begriffs „europäische Rechtstradition"
Erster Teil Römisches Recht
1. Favor debitoris im römischen Recht?
1.1 Favor debitoris - einleitende Bemerkungen
1.2 Der Begriff favor debitoris
1.3 Favores im römischen Rech
1.3.1 Favor dotis
1.3.2 Favor libertatis
1.3.3 Favor rei
1.3.4 Favores ‒ Schlussfolgerungen
1.4 Die Bedeutung der leges publicae im klassischen römischen Recht
1.5 Gesetzgebung als Quelle des favor debitoris?
1.6 Favor debitoris und die Regel ambiguitas contra stipulatorem
1.7 Favor debitoris als Erscheinungsform des favor rei
1.8 Favor debitoris und der „misterioso Arriano"
1.9 Kurzfassung
2. Die Erfüllung im römischen Recht
2.1 Die Bedeutung von solutio
2.2 Die Wirkung der Leistung
3. Die Anrechnungsregeln im römischen Recht
3.1 Die Anrechnung der Leistungen - Einleitung
3.2 Die Anrechnung der Leistung durch den Gläubiger und den Schuldner
3.2.1 Fragmente D. 46,3,1‒3
3.2.2 Das Recht der Parteien, die zu tilgende Schuld zu bestimmen
3.2.3 Anrechnung ‒ Vereinbarung oder einseitiger Akt?
3.2.4 Die freie Wahl der Parteien bei der Anrechnung?
3.2.4.1 Schulden, die bei der Anrechnung des Gläubigers nicht berücksichtigt werden durften
3.2.4.2 Rechtfertigung der Anrechnung im Interesse des Schuldners (aequitas)
3.2.5 Die Anrechnung im Interesse des Schuldners ‒ ein absolutes Gebot?
3.2.6 Die Anrechnung der Parteien ‒ Kurzfassung
3.3 Die subsidiäre Anrechnungsregel
3.3.1 Der Anrechnung nach subsidiären Regeln ‒ Reihenfolge anhand der Fragmente D. 46,3,3 bis D. 46,3,8.
3.3.1.1 Fragmente D. 46,3,3‒8 ‒ Textkritik
3.3.1.2 Die Regel aus den Fragmenten D. 46,3,3‒8 - das Kapital
3.3.1.3 Fälligkeit
3.3.1.4 Beschwerlichkeit
3.3.1.5 Alter der Schuld
3.3.1.6 Die verhältnismäßige Anrechnung
3.3.1.7 Subsidiäre Anrechnungsregeln in den Fragmenten D. 46,3,3‒8 ‒ Zusammenfassung
3.3.2 Subsidiäre Anrechnungsregeln im Fragment von Papinian D. 46,3,97
3.3.2.1 Die Reihenfolge der Kriterien für die Schuldbestimmung
3.3.2.2 Exkurs: Die papinianische Ordnung und die Teilleistung
3.3.2.3 Die Anrechnungsregel von Papinian - Zusammenfassung
3.3.3 Der hierarchische Charakter der subsidiären Anrechnungsregel
3.4 Exkurs ‒ Bürgschaft und die Beschwerlichkeit im Fragment D. 46,3,5
3.5 Die Anrechnungsregeln - Zinsen
3.5.1 Zinsen im Text D. 46,3,5,2
3.5.1.1 Die Anrechnung der Leistung auf die Zinsen, die aus einer Stipulation und einem pactum geschuldet sind
3.5.1.2 Die Anrechnung der Leistung auf Zinsen aus Stipulation und pactum - Parallelbeispiel aus dem Reskript C. 4,32,3
3.5.1.3 Die Anrechnung auf die Zinsen aus einem pactum - ein Überblick
3.5.2 Der Vorrang der Zinsen vor dem Kapital - Der Text von D. 46,3,5,3
3.5.3 Die Anrechnung im Fragment D. 46,3,5 - Zusammenfassung
3.5.4 Die Pflicht des Schuldners die Leistung auf die Zinsen anzurechnen
3.5.5 Die Reihenfolge der Anrechnung von Zinsen bei mehreren Hauptforderungen
3.6 Die Leistungsanrechnung und die Naturalobligationen
3.7 Waren die Anrechnungsregeln im römischen Recht für den Schuldner vorteilhaft?
4. Schuldnerschutz bei der Leistung an einen Dritten
4.1 Einleitende Bemerkungen
4.2 Leistung an einen Prokurator des Gläubigers
4.2.1 Beispiele in D. 46,3,12
4.2.2 Leistung an einen Prokurator, der die Befugnis dazu verloren hat.
4.3 Leistung an einen Sklaven oder Freigelassenen
4.3.1 Die Ansicht von Alfenus Varus im Fragment D. 46,3,35
4.3.2 Die Ansicht von Julian im Fragment D. 46,3,32
4.3.3 Die Ansicht von Ulpian im Fragment D. 46,3,18
4.3.3.1 Zusammenfassung des Standpunkts zum Fragment D. 46,3,18
4.4 Leistung an einen vom Gläubiger bestimmten Dritten
4.4.1 Leistung an einen vom Gläubiger bestimmten Dritten ‒ Einleitung
4.4.2 Die Ansichten von Celsus und Ulpian in D. 24,1,3,12
4.4.3 Das Beispiel von Celsus
4.4.3.1 Der erste nam-Satz
4.4.3.2 Der zweite nam-Satz
4.4.3.3 Satz nec ‒ accipere
4.4.3.4 Das Beispiel des Celsus ‒ Schlussfolgerungen
4.4.4 Das Beispiel von Ulpian
4.4.4.1 Inhalt des Beispiels von Ulpian
4.4.4.2 Ulpianisches Beispiel ‒ Diebstahl des falsus procurator und die Schuld des debitor iussus
4.4.4.3 Zusammenfassung: Die Ansicht von Celsus und Ulpian
4.4.5 Die Ansicht von Africanus und Julian im Fragment D. 46,3,38,1
4.4.5.1 Der Inhalt des Textes
4.4.5.2 Erlöschen des Schuldverhältnisses - ipso iure oder per exceptionem?
4.4.5.3 Das Zwischenergebnis
4.4.6 Die Ansicht Julians und die dinglichen Folgen
4.4.7 Die Ansicht von Julian im Fragment D. 24,1,39
4.4.8 Julian im Widerspruch zu sich selbst?
4.4.9 Zusammenfassung der Ansichten von Ulpian/Celsus und Africanus/Julian
4.5 Schlussfolgerungen - Vertrauensschutz des Schuldners und die Leistung an einen Dritten
5. Leistungszeit zugunsten des Schuldners
5.1 Einleitende Bemerkungen
5.2 Leistungszeit und Fälligkeit
5.3 Leistungszeit zugunsten des Schuldners - Einleitung
5.3.1 Ulpian D. 45,1,41
5.3.2 Fragment D. 50,17,17 ‒ Regula iuris antiqui
5.4 Folgen der Bestimmung einer Leistungszeit zugunsten des Schuldners
5.4.1 Unzulässigkeit früherer Forderung der Leistung.
5.4.2 Vorzeitige Leistung des Schuldners - die Ansicht von Celsus
5.4.3 Vorzeitige Leistung - die Ansicht von Ulpian
5.4.3.1 Exkurs: Dies certus und dies incertus
5.4.3.1.1 Dies certus im Licht des Fragmentes in D. 35,1,1
5.4.3.1.2 Dies incertus im Licht des Fragmentes in D. 35,1,1
5.4.3.2 Dies certus und dies incertus im Text D. 45,1,38,16 ‒ Schlussfolgerungen
5.5 Die Leistungszeit immer zugunsten des Schuldners?
5.6 Schlussfolgerungen
6. Die analysierten Rechtsinstitute - Entscheidungsgründe
7. Favor debitoris als Werk Justinians?
7.1 Einleitende Bemerkungen
7.2 Konkrete Beispiele der Rechtsinstitute
7.3 Abschließende Bemerkungen
8. Favor debitoris - römischer Phönix?
Zweiter Teil Die historisch- und rechtsvergleichende Analyse
9. Einleitende Bemerkungen
10. Erfüllung in den verglichenen Rechtssystemen
10.1 Gemeines Recht
10.2 Französisches Recht
10.3 Österreichisches Recht
10.4 Deutsches Recht
10.5 Schweizerisches Recht
10.6 Polnisches Recht
10.6.1 Die Regelung des OGB
10.6.2 Die Regelung des poln. ZGB
11. Anrechnung der Leistungen
11.1 Gemeines Recht
11.1.1 Die Anrechnung durch die Parteien
11.1.2 Die subsidiäre Regel
11.2 Französisches Recht
11.2.1 Die Anrechnung durch den Schuldner
11.2.1.1 Beschränkung der freien Bestimmung des Schuldners
11.2.2 Die Anrechnung durch den Gläubiger
11.2.3 Die gesetzliche Anrechnungsregel
11.3 Österreichisches Recht
11.3.1 Die Anrechnung durch den Schuldner ‒ Vertrag oder einseitiges Rechtsgeschäft?
11.3.2 Die Anrechnung durch den Gläubiger
11.3.3 Die gesetzliche Anrechnungsregel
11.4 Deutsches Recht
11.4.1 Die Anrechnung durch die Parteien
11.4.2 Die gesetzliche Anrechnungsregel
11.4.3 Die Zinsen und sonstige Nebenforderungen bei der Anrechnung
11.5 Schweizerisches Recht.
11.5.1 Die Anrechnung durch die Parteien
11.5.2 Die gesetzliche Anrechnungsregel
11.5.3 Zinsen und Kosten im Anrechnungsprozess
11.6 Französisch-italienischer Obligationenrechts-Entwurf von 1927
11.7 Polnisches Recht
11.7.1 Die Kodifikationsarbeiten am OGB
11.7.2 Die Regelung des OGB
11.7.2.1 Die Anrechnung durch den Schuldner
11.7.2.2 Beschränkung der Wahl des Schuldners
11.7.2.3 Die Anrechnung durch den Gläubiger
11.7.2.4 Die gesetzliche Anrechnungsregel
11.7.2.5 Zusammenfassung
11.7.3 Die Regelung des poln. ZGB
12. Leistung an einen Dritten ‒ allgemeine Bemerkungen
12.1 Gemeines Recht
12.2 Analyse der modernen Rechtssysteme
12.2.1 Analyse der modernen Rechtssysteme ‒ gemeinsame Merkmale
12.2.2 Leistung an einen unbefugten Dritten, die zum Erlöschen des Schuldverhältnisses führt
12.2.2.1 Französisches Recht
12.2.2.2 Österreichisches Recht
12.2.2.3 Deutsches Recht
12.2.2.4 Schweizerisches Recht
12.2.2.5 Französisch-italienischer Obligationenrechts-Entwurf von 1927
12.2.2.6 Polnisches Recht - OGB
12.2.2.7 Polnisches Recht ‒ poln. ZGB
12.3 Einleitung zu den nächsten Kapiteln
13. Leistung an einen Dritten am Beispiel der erloschenen Vollmacht zur Leistungsannahme
13.1 Gemeines Recht
13.2 Französisches Recht
13.3 Österreichisches Recht
13.4 Deutsches Recht
13.5 Schweizerisches Recht
13.6 Französisch-italienischer Obligationenrechts-Entwurf von 1927
13.7 Polnisches Recht
13.7.1 Die Kodifikationsarbeiten am OGB
13.7.2 Die Regelung des OGB
13.7.3 Die Regelung des poln. ZGB
14. Die Erbringung der Leistung an den Überbringer der Quittung des Gläubigers
14.1 Allgemeines deutsches Handelsgesetzbuch
14.2 Österreichisches Recht
14.3 Deutsches Recht
14.4 Andere Rechtssysteme
14.5 Polnisches Recht
14.5.1 Die Kodifikationsarbeiten am OGB.
14.5.2 Die Regelung des OGB.
Notes:
Description based on publisher supplied metadata and other sources.
ISBN:
9783657796960

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