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Datenschutzaufsicht im europäischen Verbund : Unabhängigkeit, Effektivität, Rechtsschutz und Legitimation.

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Format:
Book
Author/Creator:
Kibler, Cornelia.
Series:
Beiträge zum Verwaltungsrecht
Beiträge zum Verwaltungsrecht ; v.17
Language:
German
Physical Description:
1 online resource (518 pages)
Edition:
1st ed.
Other Title:
Datenschutzaufsicht im europäischen Verbund
Place of Publication:
Tübingen : Mohr Siebeck, 2021.
Summary:
Wie kann effektiver Datenschutz angesichts grenzenloser Datenflüsse und grenzüberschreitender Datenverarbeitungen verwirklicht werden? Cornelia Kibler geht dieser Frage anhand einer Untersuchung der völker-, unions- und grundrechtlich garantierten unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden und ihrer Einbindung in einen europäischen Aufsichtsverbund nach.
Contents:
Cover
Titel
Vorwort
Inhaltsübersicht
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Einführung
A. Die Datenschutzaufsichtsbehörden als Hüter der Grundrechte
B. Das gesetzgeberische Ringen um die Ausgestaltung des Datenschutzverbunds
C. Legitimation und Rechtsschutz als maßgebliche Herausforderungen
D. Gang der Untersuchung
E. Konturierung des Untersuchungsgegenstands und begriffliche Präzisierungen
Erster Teil: Datenschutzaufsichtsbehörden als unabhängige und effektive "Hüter der Grundrechte"
1 Datenschutzaufsichtsbehörden als objektivrechtliche Ausprägung des grund- und menschenrechtlichen Datenschutzes
A. Völkerrechtliche Verankerung der Datenschutzaufsichtsbehörden
I. Der Datenschutz im Recht der Vereinten Nationen - von der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte hin zu spezifischen Leitlinien zum Datenschutz
II. Die Leitlinien der OECD als Spiegel der gewandelten Bedeutung der Datenschutzaufsicht
III. Der Europarat als Motor der datenschutzrechtlichen Entwicklung
1. Differenziertes Gebot einer unabhängigen Datenschutzaufsicht in Art. 8 EMRK
a) Unabhängige Kontrollstellen als notwendige Schutzmaßnahme bei heimlichen staatlichen Überwachungsmaßnahmen
b) Keine generelle Notwendigkeit unabhängiger Kontrollstellen jenseits heimlicher staatlicher Überwachungsmaßnahmen
c) Notwendigkeit unabhängiger Kontrolle auch gegenüber Privaten?
d) Fazit: Unabhängige Kontrollstellen zum Ausgleich von Rechtsschutzdefiziten
2. Ausdrückliche Verankerung einer unabhängigen Datenschutzaufsicht in der Europäischen Datenschutzkonvention
3. Fazit: Bedeutungswandel der unabhängigen Aufsichtsbehörden aufgrund der Konvergenz der Rechtsinstrumente?
IV. Datenschutzaufsichtsbehörden als wesentliches Element des völkerrechtlichen Datenschutzes.
B. Die objektivrechtliche Dimension des Europäischen Datenschutzgrundrechts
I. Genese der sekundärrechtlichen Absicherung der Datenschutzaufsichtsbehörden
1. Vorgeschichte - zögerliche Haltung der Kommission
2. Die Datenschutzrichtlinie als einheitlicher europäischer Standard
3. Die Datenschutzverordnung - eine unabhängige Kontrollstelle auch auf Unionsebene
4. Konsolidierte Datenschutzkontrollstellenstruktur in allen drei Säulen der Union
5. Fazit: Sekundärrechtliche Konzeption einer unabhängigen und effektiven Kontrollinstanz
II. Die konstitutionalisierte Datenschutzaufsicht
1. Datenschutzaufsichtsbehörden als organisationsrechtliche Ausprägung des Art. 8 GRCh
a) Keine Beschränkung auf den europäischen Datenschutzbeauftragten
b) Organisationsrechtliche Dimension des Art. 8 Abs. 3 GRCh
2. Datenschutzkontrolle jenseits der Grundrechtecharta
III. Fazit: Die organisationsrechtliche Dimension des Datenschutzgrundrechts im Unionsrecht
C. Grundgesetzliche Verankerung der Datenschutzkontrollstellen
I. Grundgesetzliche Datenschutzkontrolle als Innovation des Bundesverfassungsgerichts - Rechtsprechungslinie zu Datenverarbeitungen im öffentlichen Bereich
1. Das Volkszählungsurteil als Grundstein institutionalisierter Datenschutzkontrolle
2. Die Folgerechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu heimlichen Datenverarbeitungen im öffentlichen Bereich
3. Verfassungsrechtliches Gebot einer hinreichenden Kontrolle bei allen Datenverarbeitungen im öffentlichen Bereich
II. Schweigen des verfassungsändernden Gesetzgebers
III. Datenschutzkontrolle als organisationsrechtliche Dimension des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung
1. Objektivrechtliche Dimension des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung
2. Externe Kontrolle der Datenverarbeitung als Element der grundrechtlichen Schutzpflicht.
3. Unabhängigkeit als notwendiges Merkmal zur Verwirklichung der Schutzpflicht
a) Unabhängigkeit zur Verwirklichung der Rechtsschutzergänzungsfunktion
b) Herstellung von Chancengleichheit in asymmetrischen Machtverhältnissen durch eine unabhängige Ausgestaltung
c) Instituionalisierung des Grundrechtsschutzes
4. Fazit: Die Notwendigkeit unabhängiger Kontrollstellen zur Gewährleistung tatsächlicher informationeller Selbstbestimmung
D. Datenschutzaufsichtsbehörden zwischen unionalem und nationalem Grundrechtsschutz
2 Das Gebot unabhängiger und effektiver Datenschutzaufsicht
A. Die Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht
I. Reichweite der unionsgrundrechtlichen Unabhägigkeitsgarantie
1. Völlige Unabhängigkeit - Konkretisierung durch den EuGH
a) Unzulässige Fach- und Rechtsaufsicht - das Urteil in der Rs. C-518/07
aa) Die Schlussanträge von Generalanwalt Mazàk - Relativität des Unabhängigkeitsbegriffs
bb) Das Urteil des EuGH - Gebot der absoluten Unabhängigkeit gegenüber der Exekutive
b) Unzulässige Dienstaufsicht - das Urteil in der Rs. C-614/10
c) Umfassende persönliche Unabhängigkeit - das Urteil in der Rs. C-288/12
d) Unabhängigkeit auch im vertikalen Mehrebenenverhältnis - Das Urteil in der Rs. C-362/14
2. Fazit: Konturierung des Unabhängigkeitspostulats durch den EuGH
II. Sachliche Rechtfertigung der Unabhängigkeit von Datenschutzkontrollstellen
1. Entpolitisierung, Vertrauen und Vermeidung von Ziel- und Interessenkonflikten
2. Effektivitätsgewinne durch Verselbstständigung
3. Distanz als Voraussetzung von Kontrolle
4. Unterschreitung der notwendigen Kontrolldistanz auch im nicht-öffentlichen Bereich
5. Besonderheit der Datenschutzaufsicht im Vergleich zur allgemeinen Wirtschaftsaufsicht
B. Das Gebot der effektiven Aufgabenwahrnehmung.
I. Die Effektivität der Datenschutzaufsicht als unionsprimärrechtliches Gebot
II. Die spezifische Aufgabendefinition in der DSGVO
III. Weitreichende Befugnisausstattung aus Effektivitätsgründen
1. Untersuchungsbefugnisse
2. Abhilfebefugnisse
3. Genehmigungs- und Beratungsbefugnisse
4. Sonderbefugnis: Klagerecht
IV. Ubiquitäre Monitoringfunktion
C. Wechselwirkungen von Unabhängigkeit und Effektivität
I. Positive Interdependenz von Unabhängigkeit und Effektivität
II. Schaffung eines Datenschutz-Leviathan?
3 Unabhängige und effektive Datenschutzaufsicht als Herausforderung für die Funktionenordnung und das Demokratieprinzip
A. Die Datenschutzaufsicht und ihre Stellung in der Funktionenordnung
I. Datenschutzkontrollstellen und die Gewaltengliederung im Grundgesetz
1. Klassische Dreiteilung der Gewalten
2. Datenschutzkontrolle als hybrides Funktionsgemenge
a) Keine Zuordnung zur Judikative
b) Keine Zuordnung zur Legislative
c) Zuordnung zur Verwaltung
3. Fazit: Die Einordnung der Datenschutzaufsichtsbehörden in die grundgesetzliche Funktionenordnung
II. Unionales Prinzip der Funktionenordnung
B. Die Legitimation der unabhängigen Aufsichtsbehörden
I. Vereinbarkeit mit dem europäischen Demokratieprinzip
II. Unabhängige Datenschutzaufsicht und das grundgesetzliche Demokratieprinzip
1. Grundsätzliche Zulässigkeit ministerialfreier Verwaltung
a) Hierarchisch-bürokratischer Verwaltungsaufbau als Regelfall
b) Ausnahmsweise Zulässigkeit ministerialfreier Räume
2. Hinreichendes demokratisches Legitimationsniveau trotz Unabhängigkeit
3. Wahrung der Grenzen des Anwendungsvorrangs durch die Garantie des Art. 8 Abs. 3 GRCh
III. Fazit: Hinreichend demokratisch legitimierte, unabhängige Aufsichtsbehörden.
Zweiter Teil: Die Entwicklung zu einem Europäischen Datenschutzaufsichtsverbund
4 Der Rechtsrahmen des Europäischen Datenschutzaufsichtsverbunds
A. Die Kompetenzordnung als grundlegende "Determinante der Gestalt" der Union
I. Vorrang des mitgliedstaatlichen Vollzugs und mitgliedstaatliche Verfahrensautonomie
II. Unionseigene Exekutivstruktur
B. Flankierendes Kooperationsrecht: Vertrauen und loyale Zusammenarbeit
C. Allgemeine Verwaltungsprinzipien
D. Die DSGVO als maßgeblicher Sekundärrechtsrahmen: Vollzugsteilung und Vollzugsverflechtung
I. Horizontale Zuständigkeitsverteilung zwischen den nationalen Aufsichtsbehörden (Vollzugsteilung) ...
1. Grundsatz: am Territorialprinzip ausgerichtete Zuständigkeitszuweisung
2. Die "federführende Aufsichtsbehörde": Zuständigkeitskonzentration bei einer einzigen Aufsichtsbehörde
II. ... bei gleichzeitiger Prozeduralisierung und Institutionalisierung der Kooperationsbeziehungen (Vollzugsverflechtung)
5 Die Akteure im Datenschutzaufsichtsverbund
A. Der Europäische Datenschutzausschuss
I. Aufbau - der Europäische Datenschutzausschuss als Kollegialorgan
II. Aufgaben und Befugnisse: Der Datenschutzausschuss als zentrale Aufsichts-, Lenkungs-, Informations- und Sachverständigeninstanz
1. Aufsichtsfunktion: Schiedsstelle im Kohärenzverfahren
2. Lenkungsfunktion: Vollzugskoordinierung durch exekutive Normkonkretisierung
a) Wirkungsmodus der weichen Handlungsinstrumente - Faktische Bindungswirkung zur Gewährleistung eines einheitlichen Vollzugs
aa) Überzeugungskraft durch präsumierten Sachverstand
bb) "Regulation by Publication"
cc) Drohendes Kohärenzverfahren
dd) Selbstbindung
b) Fazit: Soft Law des Ausschusses mit faktischer Bindungswirkung
3. Informationsaggregation und -distribution
4. Sachverständigenfunktion.
III. Die Organisationsfreiheit des Unionsgesetzgebers zur Schaffung des Datenschutzausschusses als Einrichtung sui generis.
Notes:
Description based on publisher supplied metadata and other sources.
ISBN:
3-16-159701-X
OCLC:
1243546496

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