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Das forum necessitatis im europäischen Zuständigkeitsrecht.

EBSCOhost Academic eBook Collection (North America) Available online

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Format:
Book
Author/Creator:
Kübler-Wachendorff, Maximilian.
Series:
Studien zum ausländischen und internationalen Privatrecht
Studien zum ausländischen und internationalen Privatrecht ; v.465
Language:
German
Physical Description:
1 online resource (269 pages)
Edition:
1st ed.
Place of Publication:
Tübingen : Mohr Siebeck, 2021.
Summary:
Maximilian Kübler-Wachendorff untersucht die Regelungen zur internationalen Notzuständigkeit, die in den jüngsten europäischen Verordnungen zum internationalen Privat- und Zivilverfahrensrecht enthalten sind. Diese Zuständigkeit bezweckt den Schutz des Klägers vor einer drohenden Rechtsverweigerung. Durch eine rechtsvergleichende Untersuchung ergründet der Autor mögliche Anwendungsfälle einer Notzuständigkeit.
Contents:
Cover
Titel
Vorwort
Inhaltsübersicht
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Einleitung
A. Ausgangspunkt: Vermeidung von Rechtsverweigerung als einziger Zweck des forum necessitatis
B. Ziel der Untersuchung
C. Methodik der Untersuchung
I. Berücksichtigung rechtsvergleichender Erwägungen im autonomen Auslegungsprozess
II. Auswahl der Länder für den Rechtsvergleich
D. Eingrenzung des Untersuchungsgegenstandes
E. Gang der Darstellung
1. Teil: Das forum necessitatis in den nationalen Zuständigkeitsordnungen
A. Deutschland
I. Die Notzuständigkeit zur Vermeidung eines negativen internationalen Kompetenzkonfliktes im weiten Sinn
1. Negativer internationaler Kompetenzkonflikt im engen Sinn
a) Unterschiedliche inhaltliche Bestimmung desselben Anknüpfungspunktes
b) Verwendung unterschiedlicher Anknüpfungspunkte
c) Gerichtsstandsvereinbarung
2. Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Rechtsverfolgung im Ausland
a) Faktische Unmöglichkeit
(1) Stillstand der Rechtspflege
(2) Rechtlosstellung des Klägers
b) Unzumutbarkeit
(1) Schwerwiegende Mängel in der Rechtsstaatlichkeit im Auslandsverfahren
(2) Die Verfahrensdauer
(3) Allgemeine Erschwernisse der Prozessführung im Ausland
3. Nichtanerkennungsfähigkeit in Deutschland
II. Eilzuständigkeit
III. Notzuständigkeit aufgrund schlechterer Prozesschancen im Ausland
1. Ordre public-Zuständigkeit
2. Kein forum legis zur Durchsetzung zwingenden deutschen materiellen Rechts
IV. Not- und Fürsorgezuständigkeit wegen der Nicht-Erhältlichkeit des Rechtsschutzes im Ausland
V. Sachlich notwendige Zuständigkeit Deutschlands
VI. Das maßgebliche Ausland
VII. Ausreichende Beziehung zu Deutschland
1. Wirkungsentfaltung und Vollstreckbarkeit des Urteils in Deutschland
2. Belegenheit von Vermögen in Deutschland.
3. Persönliche Verbindungen der Beteiligten zu Deutschland
4. Anwendbarkeit deutschen Rechts
VIII. Rechtsfolge
B. Frankreich
I. Notzuständigkeit zur Vermeidung eines déni de justice
1. Notzuständigkeit wegen der Unmöglichkeit der Rechtsverfolgung im Ausland
a) Negativer internationaler Kompetenzkonflikt
(1) Kollision aufgrund der Verwendung verschiedener Anknüpfungsmomente für die internationale Zuständigkeit Frankreichs
(2) Ausschließliche Gerichtsstandsvereinbarungen
b) Faktische Unmöglichkeit
(1) Faktischer Ausschluss der Rechtsverfolgung im zu weit entfernten Forum
(2) Eilzuständigkeit
c) Rechtlosstellung des Klägers
2. Notzuständigkeit wegen der Unzumutbarkeit der Rechtsverfolgung im Ausland
a) Schlechtere Prozesschancen im ausländischen Verfahren
b) Ordre public-Zuständigkeit
(1) Verstoß gegen absolute Grundwerte des ordre public international
(2) Verstoß gegen vom ordre public international geschütztes materielles französisches Sachrecht
c) Nichtanerkennungsfähigkeit in Frankreich
3. Ausreichende Beziehung zu Frankreich
a) Lokalisierbares Rechtsschutzinteresse des Klägers
b) Persönliche Verbindungen der Beteiligten
II. Rechtsfolge
III. Ausschließliche Zuständigkeit Frankreichs
C. Österreich
I. Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Rechtsverfolgung im Ausland
1. Negativer internationaler Kompetenzkonflikt
2. Stillstand der Rechtspflege
3. Nichtanerkennung der ausländischen Entscheidung
4. Verstöße gegen rechtsstaatliche Grundsätze im ausländischen Verfahren
5. Die Verfahrensdauer
6. Eilzuständigkeit
7. Politische Verfolgung
8. Kosten des Auslandsprozesses
9. Schlechtere Prozesschancen im Ausland und ordre public- Zuständigkeit
10. Faktischer Ausschluss der Rechtsverfolgung im Ausland aufgrund faktischer Hindernisse.
II. Nicht-Erhältlichkeit der Einantwortung im Ausland
III. Sachlich notwendige Zuständigkeit Österreichs
IV. Das maßgebliche Ausland
V. Der ausreichende Bezug zu Österreich
VI. Ausschluss der Ordination trotz drohender Rechtsverweigerung
VII. Rechtsfolge des 28 Abs. 1 Nr. 2 JN
D. Schweiz
1. Unmöglichkeit der Rechtsverfolgung
a) Fehlen eines international zuständigen Forums
b) Nicht-Erhältlichkeit des nach Schweizer Recht notwendigen Rechtsschutzes
2. Unzumutbarkeit der Rechtsverfolgung
a) Versagung der Anerkennung und Vollstreckung einer ausländischen Entscheidung
b) Stillstand der Rechtspflege
c) Verstöße gegen rechtsstaatliche Grundsätze im Auslandsverfahren
d) Die Verfahrensdauer
e) Politische Verfolgung des Klägers im ausländischen Forum
f) Schlechtere Prozesschancen im Ausland und ordre public-Zuständigkeit
g) Fehlgeschlagene ausschließliche Gerichtsstandsvereinbarung
h) Notwendige passive Streitgenossenschaft
II. Sachlich notwendige internationale Zuständigkeit der Schweiz
III. Das maßgebliche Ausland
IV. Ausreichender Zusammenhang des Sachverhaltes zur Schweiz
1. Wirkungsentfaltung und Vollstreckbarkeit eines Urteils in der Schweiz
2. Belegenheit von Teilen des Vermögens in der Schweiz
3. Persönliche Verbindungen der Beteiligten zur Schweiz
V. Rechtsfolge des Art. 3 IPRG
E. Zusammenfassende Analyse
I. Die Rechtsverweigerung im internationalen Privatrechtsverkehr
1. Rechtsverweigerung aufgrund der Unmöglichkeit des Auslandsverfahrens
2. Rechtsverweigerung aufgrund der Unzumutbarkeit des Auslandsverfahrens
3. Relative Rechtsverweigerung aufgrund von Anerkennungslücken
II. Das Prinzip des Forumsbezuges
III. Ergebnis zu Teil 1.
2. Teil: Grundstrukturen einer europäischen Notzuständigkeit
A. Der Begriff des Drittstaates in den untersuchten Verordnungen
B. Rechtsverweigerung aufgrund der Unmöglichkeit eines drittstaatlichen Verfahrens
I. Der negative internationale Kompetenzkonflikt
1. Unterschiedliche Bestimmung des gleichen Anknüpfungspunktes
2. Zusammentreffen verschiedener Anknüpfungspunkte
a) Kollisionen im Internationalen Unterhaltsrecht
b) Kollisionen im Internationalen Erbrecht
c) Kollisionen im Internationalen Güterrecht
3. Die weitergehende Unzuständigkeit
4. Fehlgeschlagene ausschließliche Gerichtsstandsvereinbarungen
II. Nicht-Erhältlichkeit des Rechtsschutzes im an sich zuständigen Drittstaat
1. Prozessuale Abweisung eines unbekannten Rechtsschutzbegehrens
a) Mögliche Kollisionen am Beispiel des internationalen Erbrechts
(1) Nicht-Erhältlichkeit der Einantwortung im Drittstaat
(2) Sonderfall: Erhältlichkeit der Einantwortung vor Gerichten eines Mitgliedstaates
(3) Nicht-Erhältlichkeit eines europäischen Nachlasszeugnisses im Drittstaat
b) Keine Substituierbarkeit des begehrten Rechtsschutzes
c) Ausnahme: Wegfall der drohenden Rechtsverweigerung durch faktische Befriedigung des Rechtsschutzbegehrens
2. Abgrenzung zur Abweisung des Rechtsschutzbegehrens aus materiell-rechtlichen Gründen im Drittstaat
3. Ausnahme: Materiell-rechtliche Qualifikation der Abweisung eines an sich bekannten Verfahrens im Drittstaat
III. Stillstand der Rechtspflege
IV. Rechtlosstellung des Klägers im an sich zuständigen Forum
C. Rechtsverweigerung aufgrund der Unzumutbarkeit des drittstaatlichen Verfahrens
I. Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit des drittstaatlichen Verfahrens
II. Die Verfahrensdauer
III. Die politische und strafrechtliche Verfolgung des Klägers im drittstaatlichen Forum.
IV. Übermäßige Kosten des Verfahrens in einem Drittstaat
V. Nichtanerkennung einer drittstaatlichen Entscheidung
1. Relative Rechtsverweigerung durch Anerkennungslücken
2. Unzumutbarkeit auch bei bereits gescheiterter Anerkennung?
3. Ursachen der Anerkennungslücken bei Verfahren mit Drittstaatenbezug
a) Uneinheitlichkeit der Anerkennungslücken wegen der Verbürgung der Gegenseitigkeit
b) Anerkennungslücke trotz an sich bestehender Zuständigkeit eines anderen Mitgliedstaates
c) Ausschluss der Anerkennungslücke durch Zuständigkeitsanknüpfung an das Vermögen
VI. Schlechtere Erfolgsaussichten im drittstaatlichen Verfahren
a) Ordre public-widriges Ergebnis als Ursache drohender Rechtsverweigerung
b) Unionsrechtlicher oder nationaler ordre public als Maßstab
(1) Maßgeblichkeit des nationalen anerkennungsrechtlichen ordre public
(2) Bindung der Mitgliedstaaten an Unionsrecht bei Ausführung europäischen Sekundärrechts
c) Zusammenfassendes Zwischenergebnis
2. Die ordre public-Zuständigkeit im Anwendungsbereich der einzelnen Verordnungen
a) Ordre public-Zuständigkeit im Internationalen Unterhaltsrecht
b) Ordre public-Zuständigkeit im Internationalen Erbrecht
c) Ordre public-Zuständigkeit im Internationalen Güterrecht
3. Abgrenzung zur Nicht-Erhältlichkeit des Rechtsschutzes im Drittstaat
VII. Notwendige passive Streitgenossenschaft
VIII. Eilzuständigkeit
IX. Faktischer Ausschluss der Rechtsverfolgung aufgrund sonstiger Umstände
D. Der enge Bezug zum Drittstaat - Der Prüfungsumfang
I. Die nationale Anerkennungszuständigkeit als Maßstab
II. Bestimmung der Anerkennungszuständigkeit
1. Spiegelung der nationalen Zuständigkeiten
2. Berücksichtigung der europäischen internationalen Gerichtsstände
III. Folgerung für die Bestimmung des engen Bezuges.
E. Sachlich notwendige Zuständigkeit des Forums.
Notes:
Description based on publisher supplied metadata and other sources.
ISBN:
3-16-159937-3
OCLC:
1247836180

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