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Bürgerliches Gesetzbuch nebst Einführungsgesetz. Band 6, Einführungsgesetz.
- Format:
- Book
- Author/Creator:
- Planck, Gottlieb, Author.
- Series:
- Bürgerliches Gesetzbuch nebst Einführungsgesetz ; Band 6
- Language:
- German
- Physical Description:
- 1 online resource (VIII, 466 p.)
- Edition:
- 3., verm. u. verb. Aufl. Reprint 2020
- Place of Publication:
- Berlin ; Boston : De Gruyter, [2020]
- Language Note:
- In German.
- Summary:
- Keine ausführliche Beschreibung für "Einführungsgesetz" verfügbar.
- Contents:
- Frontmatter
- Inhaltsverzeichnis des sechsten Bandes
- Einführungsgesetz
- Vorbemerkungen
- Erster Abschnitt
- Vorbemerkung
- Art. 1 Zeitpunkt des Inkrafttretens des BGB.
- Art. 2 Bedeutung des Ausdrucks „Gesetz“
- Art. 3 Bedeutung der Vorbehalte zugunsten der Landesgesetzgebung
- Art. 4 Verweisung auf Vorschriften aufgehobener Gesetze
- Art. 5 Bedeutung des Ausdrucks „Bundesstaat“
- Art. 6 Zuständigkeit des Reichsgerichts
- Vorbemerkungen zum internationalen Privatrechte (Art. 7—31)
- Art. 7 Geschäftsfähigkeit
- Art. 8 Entmündigung
- Art. 9 Todeserklärung
- Art. 10 Ausländische rechtsfähige Vereine
- Art. 11 Form der Rechtsgeschäfte
- Art. 12 Unerlaubte Handlangen
- Art. 13 Eingehung der Ehe
- Art. 14 Persönliche Rechtsbeziehungen der Ehegatten
- Art. 15, 16 Eheliches Gitterrecht
- Art. 17 Scheidung der Ehe
- Art. 18 Eheliche Abstammung
- Art. 19 Rechtsverhältnis der ehelichen Kinder
- Art. 20, 21 Rechtsverhältnis der unehelichen Kinder
- Art. 22 Legitimation, Annahme an Kindes Statt
- Art. 23 Vormundschaft, Pflegschaft
- Art. 24—26 Erbrechtliche Verhältnisse
- Art. 27 Rückverweisung auf deutsches Recht
- Art. 28 Besondere Vorschriften für Gegenstände, die sich nickt in dem Gebiete des Staate befinden, dessen Gesetze auf sie Anwendung finden sollen
- Art. 29 Personen, die keinem Staate angehöre
- Art. 30 Ausländische Gesetze, die gegen die guten Sitten oder den Zweck eines deutschen Gesetzes verstoßen
- Art. 31 Retorsion
- Zweiter Abschnitt
- Art. 32 Regel
- Art. 33 Verwandtschaft, Schwägerschaft
- Art. 34 Strafgesetzbuch
- Art. 35 Strafprozeßordnung
- Art. 36 Gewerbeordnung
- Art. 37 Gesetz betr. die Freizügigkeit
- Art. 38 Gesetz betr. die Bundeskonsulate
- Art. 39 Gesetz betr. die vertragsmäßigen Zinsen
- Art. 40 Gesetz betr. die Eheschließung und die Beurkundung des Personenstandes von Bundesangehörigen im Auslande
- Art. 41 Gesetz betr. die Erwerbung und den Verlust der Bundes- und Staatsangehörigkeit
- Art. 42 Gesetz betr. die Verbindlichkeit zum Schadenersatze für die bei dem Betriebe von Eisenbahnen, Bergwerken usw. herbeigeführten Tötungen und Körperverletzungen
- Art. 43 Gesetz betr. die Rechtsverhältnisse der Reichsbeamten
- Art. 44, 45 Reichsmilitärgesetz
- Art. 46 Gesetz betr. die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung
- Art. 47 Gesetz betr. den Wucher
- Art. 48 Gesetz betr. die Fürsorge für die Witwen und Waisen der Reichsbeamten der Zivilverwaltung
- Art. 49 Gesetz betr. die Fürsorge für die Witwen und Waisen von Angehörigen des Reichsheeres und der Kaiserlichen Marine
- Art. 50 Gesetz betr. das Reichsschuldbuch
- Art. 51 Gesetz betr. die Fürsorge für die Witwen und Waisen der Personen des Soldatenstandes des Reichsheeres und der Kaiserlichen Marine vom Feldwebel abwärts
- Art. 52, 53 Enteignung
- Art. 54 Gesetz betr. die Beschränkungen des Grundeigentums in der Umgebung von Festungen
- Dritter Abschnitt
- Art. 55 Regel
- Art. 56 Staatsverträge
- Art. 57 Privatfürstenrecht
- Art. 58 Familienverhältnisse und Güter der Häuser, welche vormals reichsständisch gewesen
- Art. 59 Familienfideikommisse, Lehen, Stammgüter
- Art. 60 Revenüenhypothek in den Fällen der Art. 57—59
- Art. 61 Anwendung der Vorschriften des BGB. zugunsten derjenigen, welche Rechte von einem Nichtberechtigten herleiten, in den Fällen der Art. 57—59
- Art. 62 Rentengüter
- Art. 63 Erbpachtrecht
- Art. 64 Anerbenrecht
- Art. 65 Wasserrecht
- Art. 66 Deich- und Sielrecht
- Art. 67 Bergrecht
- Art. 68 Rechte zur Gewinnung eines den bergrechtlichen Vorschriften nicht unterliegenden Minerals
- Art. 69 Jagd- und Fischereirecht
- Art. 70-72 Wildschaden
- Art. 73 Regalien
- Art. 74 Zwang-rechte, Bannrechte, Realgewerbeberechtigungen
- Art. 75 Bereicherungsrecht
- Art. 76 Verlagsrecht
- Art. 77 Haftung des Staates, der Gemeinden rc. für den von ihren Beamten zugefügten Schaden
- Art. 78—81 Rechtsverhältnisse der Beamten, der zur Feststellung des Wertes von Grundstücken bestellten Sachverständigen, der Geistlichen und Lehrer an öffentlichen Unterrichtsanstalten
- Vorbemerkungen zu Art. 82- 86
- Art. 82 Vereine, deren Rechtsfähigkeit auf staatlicher Verleihung beruht
- Art. 83 Waldgenossenschaften
- Art. 84 Religions- und geistliche Gesellschaften
- Art. 85 Anfall des Vermögens des aufgelösten Vereins im Falle des BGB. § 45 Abs. 3
- Art. 86, 87 Beschränkung der Erwerbsfähigkeit von juristischen Personen und von Mitgliedern religiöser Orden oder ordensähnlicher Kongregationen
- Art. 88 Beschränkung des Erwerbs von Grundstücken durch Ausländer
- Art. 89 Privatpfändung
- Art. 90 Sicherheitsleistung aus Grund des öffentlichen Rechte
- Art. 91 Recht des Fiskus rc. auf Eintragung einer Hypothek an Grundstücken de- Schuldner
- Art. 92 Zahlung aus öffentlichen Kassen
- Art. 93 Ziehzeiten bei der Miete von Wohnungen
- Art. 94 Gewerbliche Pfandleiher und Pfandleihanstalten
- Art. 95 Gesinderecht
- Art. 96 Leibgedingsverträge
- Art. 97 Staatsschuldbuch
- Art. 98 Rückzahlung verzinslicher Staatsschulden, für die Inhaberpapiere ausgegeben sind
- Art. 99 Öffentliche Spartassen
- Art. 100 Schuldverschreibungen auf den Inhaber, die von einem Bundesstaat ausgestellt sind
- Art. 101 Umschreibung von Schuldverschreibungen auf den Inhaber auf den Ramen einer bestimmten Person
- Art. 102 Kraftloserklärung der in §§ 807, 808 des BGB. bezeichneten Urkunden
- Art. 103 Ansprüche auf Ersatz der von dem Staate rc. gemachten Aufwendungen behufs Erfüllung einer ihm auf Grund des öffentlichen Rechts obliegenden Unterhaltspflicht
- Art. 104 Ansprüche auf Rückerstattung mit Unrecht erhobener öffentlicher Abgaben
- Art. 105 Haftung des Unternehmers eines Eisenbahnbetriebs oder eines ähnlichen Betriebs
- Art. 106 Haftung des Unternehmers einer Anlage oder eines Betriebs auf einem dem öffentlichen Gebrauche dienenden Grundstücke
- Art. 107 Verpflichtung zum Schadensersätze wegen Zuwiderhandlung gegen ein zum Schutz von Grundstücken erlassenes Strafgesetz
- Art. 108 Ersatz des Schadens, der bei einer Zusammenrottung rc. entsteht
- Art. 109 Enteignung
- Art. 110 Regelung der Rechte an Grundstücken im Falle der Wiederherstellung zerstörter Gebäude in anderer Lage
- Art. 111 Beschränkungen des Eigentums in Ansehung tatsächlicher Verfügungen
- Art. 112 Bahneinheiten
- Art. 113 Agrarrecht
- Art. 114 Ablösungsrenten, welche dem Staate oder einer öffentlichen Anstalt zustehen
- Art. 115 Grunddienstbarkeiten, beschränkte persönliche Dienstbarkeiten und Reallasten
- Art. 116 Ausschluß der Anwendung der Art. 113—115 auf die nach den §§ 912, 916, 917 de- BGB. zu entrichtenden Geldrenten und aus die in den §§ 1021, 1022 de- BGB. bestimmten Unterhaltung-pflichten
- Art. 117 Beschränkungen der Belastung eines Grundstück
- Art. 118 Vorzug der dem Staate oder einer öffentlichen Anstalt zustehenden Meliorationsrenten
- Art. 119 Beschränkungen der Veräußerung, Teilung und Bereinigung von Grundstücken
- Art. 120 Unschädlichkeitszeugnisse
- Art. 121 Teilung eines für den Staat oder eine öffentliche Anstalt mit einer Reallast belasteten Grundstück
- Art. 122 Beschränkung der Rechte des Eigentümers eines Grundstücks in Ansehung der auf der Grenze oder auf dem Nachbargrundstücke stehenden Obstbäume
- Art. 123 Notweg
- Art. 124 Nachbarrecht
- Art. 125 Ausdehnung des § 26 der Gewerbeordnung
- Art. 126 Übertragung des dem Staate zustehenden Eigentums an einem Grundstück aus einen Kommunalverband und umgekehrt
- Art.
- 127 Übertragung des Eigentums an einem Grundstücke, das im Grundbuche nicht eingetragen ist und nicht eingetragen zu werden braucht
- Art. 128 Begründung und Aufhebung einer Dienstbarkeit an einem Grundstücke, das im Grundbuche nicht eingetragen ist und nicht eingetragen zu werden braucht
- Art. 129 Aneignung eines nach § 928 des BGB. aufgegebenen Grundstück
- Art. 130 Aneignung von Taube
- 131 Miteigentum an einem mit einem Gebäude versehenen Grundstücke für den Fall, daß jedem Miteigentümer die ausschließliche Benutzung eines Teiles des Gebäudes eingeräumt ist
- Art. 132 Kirchenbaulast und Schulbaulast
- Art. 133 Recht zur Benutzung eines Platzes in einem dem öffentlichen Gottesdienste gewidmeten Gebäude oder aus einer öffentlichen Begräbnisstätte
- Art. 134 Religiöse Erziehung der Kinder
- Art. 135 Zwangserziehung Minderjähriger
- Art. 136 Anstalts-Vormünder
- Art. 137 Feststellung des Ertragswertes eines Landguts in den Fällen der §§ 1515 Abs. 2, 3, 2049, 2312 des BGB
- Art. 138 Gesetzliche Erbfolge einer Körperschaft, Stiftung oder Anstalt des öffentlichen Rechtes an Stelle des Fiskus
- Art. 139 Erbrecht des Fiskus oder einer anderen juristischen Person in Ansehung des Nachlasses einer verpflegten Person
- Art. 140 Befugnis des Nachlaßgerichts zur Aufnahme des Inventars und zu sonstigen Sicherungsmaßregeln
- Art. 141 Zuständigkeit der Gerichte und Notare zur Beurkundung von Rechtsgeschäften
- Art. 142 Beurkundung in den Fällen der §§ 313, 873 Abs. 2 des BGB.
- Art. 143 Ersetzung des Grundbuchamts durch andere Behörden in den Fällen der §§ 925, 1015 des BGB.
- Art. 144—146 Hinterlegung
- Art. 147 Ersetzung des Vormundschaftsgerichts und Nachlaßgerichts durch andere Behörden
- Art. 148 Ausschluß der Zuständigkeit des Nachlaßgerichts zur Ausnahme des Inventars
- Art. 149 Ersetzung des Gerichtsschreibers oder der Zeugen durch eine besondere Urkundsperson bei Verfügungen von Todes wegen
- Art. 150 Ersetzung des Vorstehers durch eine andere amtliche Person in den Fällen des § 2249 des BGB.
- Art. 151 Errichtung gerichtlicher oder notarieller Urkunden
- Art. 152 Bestimmung der Vorgänge, die bei den nicht nach der CPO. zu erledigenden Rechtsstreitigkeiten an die Stelle der Klageerhebung und der Rechtshängigkeit treten
- Vierter Abschnitt
- Vorbemerkungen zu den den allgemeinen Teil des BGB. betreffenden Vorschriften (Art. 153-169
- Art. 153, 154 Volljährigkeit
- Art. 155, 156 Entmündigung
- Art. 157 Erwählter Wohnfitz
- Art. 158—162 Todeserklärung, Verschollenheitserklärung, Einweisung in den Besitz und Genuß des Vermögens des Verschollenen
- Vorbemerkungen zu den die juristischen Personen betreffenden Vorschriften (Art. 163—167)
- Art. 163 Anwendung des BGB. auf die bestehenden juristischen Personen
- Art. 164 Realgemeinden
- Art. 165 Bayerische Vereine und Erwerbs- und Wirtschastsgesellschasten
- Art. 166 Sächsische Personenvereine
- Art. 167 Landschaftliche und ritterschaftliche Kreditanstalten
- Art. 168 Berfügungsbeschävkungen
- Art. 169 Verjährung
- Voorbemerkungen zu den das Recht der Schuldverhältnisse betreffenden Vorschriften (Art. 170-179
- Art 170 Schuldverhältnisse im allgemeinen
- Art. 171 Miet-, Pacht- und Dienstverhältnis
- Art. 172 Vermietung und Verpachtung von Sachen
- Art. 173 Gemeinschaft nach Bruchteilen
- Art. 174—176 Schuldverschreibungen auf den Inhaber
- Art. 177 Urkunden der im § 808 des BGB. bezeichneten Art
- Art. 178 Kraftloserklärung der Schuldverschreibungen auf den Inhaber und der im g 808 des BGB. bezeichnet Urkunden
- Art. 179 Wirksamkeit des Anspruchs aus einem Schuldverhältnisse gegen Dritte durch Eintragung in ein öffentliches Buch
- Vorbemerkungen zu den das Sachenrecht betreffenden Vorschriften (Art. 180—197)
- Art. 180 Besitz
- Art. 181 Eigentum
- Art. 182 Stockwerkseigentum
- Art. 183 Waldgrundstücke
- Art. 184 Inhalt und Rang der Rechte an Sachen
- Art. 185 Ersitzung des Eigentums und Nießbrauchs
- Vorbemerkungen zu den die Anlegung des Grundbuchs und das bis dahin stattfindende Rechtsverhältnis betreffenden Vorschriften
- Art. 186 Verfahren bei der Anlegung der Grundbücher
- Art. 187 Grunddienstbarkeiten, die zur Zeit der Anlegung des Grundbuchs bestehen
- Art. 188 Gesetzliche Pfandrechte, Miet- und Pachtrechte, die zur Zeit der Anlegung des Grundbuchs bestehen
- Art. 189 Erwerb und Verlust des Eigentums sowie Begründung, Übertragung, Belastung und Aushebung eines anderen dinglichen Rechtes an einem Grundstück oder eines Rechtes an einem solchen Rechte bis zur Anlegung des Grundbuchs
- Art. 190 Aneignungsrecht des Fiskus in Ansehung der zur Zeit der Anlegung des Grundbuchs herrenlosen Grundstücke
- Art. 191 Besitzschutz der Grunddienstbarkeiten und der beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten
- Vorbemerkungen zu den ein Pfandrecht oder eine Grundschuld, die zur Zeit der Anlegung des Grundbuchs bestehen, betreffenden Vorschriften (Art. 192—195
- Art. 192—194 Pfandrechte an Grundstücken, die zur Zeit der Anlegung des Grundbuchs bestehen
- Art. 195 Grundschulden, die zur Zeit der Anlegung de- Grundbuchs bestehen
- Art. 196 Vererbliche und übertragbare Nutzungsrechte an Grundstücken, die zur Zeit der Anlegung des Grundbuchs bestehen
- Art. 197 Bäuerliche Nutzungsrechte an Grundstücken, die zur Zeit des Inkrafttretens des BGB. bestehen
- Vorbemerkungen zu den das Familienrecht betreffenden Vorschriften (Art. 198—212)
- Art. 198 Gültigkeit einer vor dem Inkrafttreten des BGB. eingegangenen Ehe
- Art. 199 Persönliche Rechtsbeziehungen der Ehegatten zu einander
- Art. 200 Eheliches Güterrecht
- Art. 201, 202 Scheidung der Ehe, Trennung von Tisch und Bett
- Vorbemerkungen zu den die Verwandtschaft betreffenden Vorschriften (Art. 203—207)
- Art. 203—206 Rechtsverhältnis zwischen Eltern und ehelichen Kinder
- Art. 207 Rechtsverhältnis zwischen Eltern und Kindern aus einer vor dem Inkrafttreten des BGB. geschlossenen nichtigen Ehe
- Art. 203 Rechtsverhältnis der unehelichen Kinder
- Art. 209 Legitimation und Annahme an Kindes Statt
- Art. 210 Vormundschaft und Pflegschaft
- Art. 211 Beistandschaft des französischen und badischen Rechtes
- Art. 212 Mündelmäßige Sicherheit von Wertpapieren
- Vorbemerkungen zu den das Erbrecht betreffenden Vorschriften (Art. 218—217)
- Art. 213 Beurteilung der erbrechtlichen Verhältnisse nach dem bisherigen Rechte, wenn der Erblasser vor dem Inkrastreten des BGB. gestorben ist
- Art. 214 Beurteilung der Errichtung und Aushebung einer Verfügung von Todes wegen sowie der bindenden Kraft eines Erbvertrags oder gemeinschaftlichen Testaments nach dem bisherigen Rechte, auch wenn der Erblasser nach dem Inkrafttreten des BGB. gestorben ist
- Art. 215 Fortdauer der vor dem Inkrafttreten des BGB. erlangten Fähigkeit zur Errichtung einer Verfügung von Todes wegen. Anwendung des § 2230 des BGB.
- Art. 216 Besondere Vorschriften für Mitglieder gewisser ritterschaftlicher Familien in Ansehung des Pflichtteils
- Art. 217 Erbverzichtsverträge
- Art. 218 Befugnis der Landesgesetzgebung zur Änderung der nach dem vierten Abschnitte maßgebend bleibenden Landesgesetze
- Notes:
- Description based on online resource; title from PDF title page (publisher's Web site, viewed 12. Dez 2020)
- Description based on publisher supplied metadata and other sources.
- ISBN:
- 9783112361566
- 3112361563
- OCLC:
- 1226678333
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