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Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen. Band 105.

DGBA Law - <1990 Available online

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Format:
Book
Author/Creator:
Walter de Gruyter, author, issuing body.
Series:
Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen ; Band 105.
Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen ; Band 105
Language:
German
Physical Description:
1 online resource (XV, 463 p.)
Edition:
Reprint 2020
Place of Publication:
Berlin ; Boston : De Gruyter, [2020]
Language Note:
In German.
Summary:
Keine ausführliche Beschreibung für "ENTSCH. REICHSGER. ZIVILSACHEN BD. 105 ERGZ0 E-BOOK" verfügbar.
Contents:
Frontmatter
Inhalt
1. 1. Unter welchen Voraussetzungen ist der Kirchenpatron verpflichtet, zn den Kosten einer Heizungsanlage bcizutragrn? 2. Inwieweit ist das Gericht an die nach §§ 707 flg. II11 ALR. erlassene Entscheidung der Negierung gebunden, daß eine Heizungsanlage zwar zur Aufrechterhaltung des Gottesdienstes, aber nicht zur Erhaltung des Bauwerks notwendig fei? 3. Ist eine Entscheidung der Regierung über die Notwendigkeit der Heizuugsanlage Voraussetzung für die Eröffnung des Rechtswegs, wenn die Kirchengemeinde und der Patron zwar über die Notwendigkeit der Heizungsanlage, nicht aber über den Grund, aus dem diese notwendig ist, einverstanden sind?
2. Verrufserklärung von Arbeitgebern. Bedeutung des Schiedsspruches des Schlichtungsausschusses
3. Telegraphisches Angebot mit „Brief folgt"; Bedeutung für den Vertragsschluß
4. Schreibmaschinen als Gegenstände des täglichen Bedarfs
5. Besitz der Ehefrau. Einrede aus dem Recht zum Besitze; zur Auslegung des § 986 Abs. 1 Satz 1 BGB
6. 1. Sind Landesgesetze, die in die Rechte der Beamten eingreifen, unwirksam, wenn sie während der Beratung der Reichsverfassung und in Erwartung des von dieser zu gewährenden Schutzes der wohlerworbenen Rechte der Beamten erlassen worden sind? 2. Ist nach Art. 129 Abs. 2 der Reichsverfassung die Versetzung eines Beamten in ein Amt von geringerem Range zulässig? 3. Stehen die Bestimmungen des sächsischen Übergangsgesetzes für das Bolksschulwesen vom 22. Juli 1919, soweit sie die Schuldirektoren betreffen, in Widerspruch mit der Reichsverfassung?
7. Zum Umfang der Herausgabepflicht bei ungerechtfertigter Bereicherung
8. Hat der Käufer, der den Kaufpreis auf Verlangen des Verkäufers an dessen Bank mit dem Auftrag überwiesen hat, den Betrag gegen Duplikatfrachtbrief auszuhändigen, es zu vertreten, wenn die Bank dem Verkäufer die irrige Auskunft gibt, das Geld sei nicht eingegangen
9. Ist der Rechtsweg zulässig für die Rückforderung einer Geldbuße, die an die Reichsstelle für Gemüse und Obst auf Grund eines angeblich erzwungenen Vertrags gezahlt worden ist?
10. Ist der Rechtsweg zulässig für eine Bereicherungsklage gegen das Deutsche Reich, die auf Rückzahlung eines gemäß der Verordnung vom 30. Oktober 1919 eingezogenen Zwischengewinns gerichtet und auf die Behauptung, diese Verordnung entbehre der Rechtsgültigkeit, gestützt ist?
11. Zur Anwendung des § 271 Abs. 3 Satz 2 HGB.
12. Findet die Mieterschutzverordnung auf das Beamtendienstverhältnis Anwendung, insbesondere wenn der Beamte nach seinem Dienstaustritte noch eine Zeitlang in der Dienstwohnung belassen ist?
13. 1. Welche rechtlichen Beziehungen entstehen zwischen dem Auftraggeber und einer beauftragten Bank, wenn der Auftrag dahin geht, eine andere Bank zur Akkreditivbestellung zu veranlassen? Inwieweit haftet die zuerst beauftragte Bank dem Auftraggeber, wenn die zweite Bank die ihr erteilten Anweisungen nicht befolgt hat? 2. Kann Klage erhoben werden auf Entlastung eines Kontos um einen bestimmten Geldbetrag?
14. Genügt nach § 48 GBO., wenn ein Recht für Eheleute, die in einer der im BGB. geregelten Arten der ehelichen Gütergemeinschaft leben, gemeinschaftlich eingetragen werden soll^ die Angabe, daß fie „in ehelicher Gütergemeinschaft leben" oder daß die Eintragung „für das Gesamtgut der ehelichen Gütergemeinschaft" erfolge » soll, oder ist die Bezeichnung der speziellen Gütergemeinschaftsart — allgemeine Gütergemeinschaft, Errungenschafts-, Fahrnisgemeinschaft — erforderlich?
15. Steht es den Gerichten zu, das Verfahren des Mieleinigungsamts und die Ordnnngsmäßigkcit seiner Besetzung nachzuprüfen?
16. Ist ein Mietvertrag über ein Grundstück, der für längere Zeit als ein Jahr geschlossen ist, im Sinne von § 566 BGB. vollwirksam, wenn der Mieter den Bertragsantrag des Vermieters auf gleicher Linie mit dessen Namenszug unter Voranstellung des Wortes „Einverstanden" unterschrieben hat?
17. Ist ein Unfall, den ein Beamter auf dem Wege nach der Dienststelle erleidet, ein im Dienst erlittener Betriebsunfall im Sinne von § 1 Abs.1 des Reichsbeamtenfürsorgegesetzes vom 18. Juni 1901?
18. 1. Ist der unerlaubte Handel mit Sacharin ein nichtiges Rechtsgeschäft? 2. Bedeutung des Umstandes, daß der von beiden Parteien für Sacharin gehaltene Stofs Zucker gewesen ist.
19. 1. Ist der Rechtsweg zulässig für Ansprüche „aus Verträgen, die der Kriegsausschuß für pflanzliche und tierische Ole und Fette mit Dritten über die Verarbeitung der von ihm in Anspruch genommenen Knochen abgeschlossen hat? 2. Gilt die Abgeltungsvcrordnung vom 4. Dezember 191!) auch für Ansprüche auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung von Verträgen, soweit sie in der Zeit vor dem 10. November 1918 zu erfüllen gewesen wären?
20. Rechtliche Natur des der Eisenbahn nach § 80 Abs. 6 der Eisenbahnverkehrsordnung gebührenden Wagenstandgeldes.
21. 1. Ist, wenn ein Veräußerungsverbot gemäß § 6 des Kapitalabfindungsgesetzes vom 3. Juli 1916 im Grundbuch eingetragen ist, die Eintragung einer Zwangshypothek vom Grundbuchamt nur vorzunehmen, wenn ihm zuvor die Genehmigung der obersten Militärverwaltungsbehörde nachgewiesen wird? 2. Betrifft § 136 BGB. nur solche gerichtliche und behördliche Veriinßerungsverbote, die den Schutz bestimmter Personen bezwecken?
22. 1. Falle» nach denk 10. November 1918 entstandene Ansprüche aus öffentlichrechtlichen Dienstverhältnissen unter § 8 der Verordnung über die Abgeltung von Ansprüchen gegen das Reich vom 4. Dezember 1919? 2. Ist der Rechtsweg für Ansprüche von Militärpersonen ans eine einmalige Beschaffungsbeihilfe zulässig?
23. 1. Kann sich ein Schaubühnenunternehmer, der die Abgabe der Garderobe gegen Marken vorschreibt, von der Rückgabepflicht dadurch befreien, daß er die Rückgabe an den Inhaber einer falschen, aber täuschend ähnlichen Marke nachweist? 2. Wie müssen die Garderobenmarken beschaffen sein, nm der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt zu genügen?
24. 1. Kann der Eigentümer einer gestohlenen Sache, die von einem gutgläubigen Erwerber weiterveräußert und nicht mehr zu erlangen ist, gegen diesen einen Herausgabcanspruch bezüglich des Erlöses auf § 281 BGB. stützen? 2. Kann es dafür von Bedeutung sein, wenn die Weiterveräußerung gegen das Verbot des Kettenhandels oder gegen kriegswirtschaftliche Verbotsvorfchriften verstieß? 3. Was ist in § 992 BGB. unter „strafbarer Handlung" zu verstehen? 4. Zur Auslegung des § 687 Abs. 1 BGB.
25. Über die Anforderungen, denen der Bescheid des Gemeindevorstands im Falle des § 5 des preußischen Tumultschadengesetzes vom 11. März 1850 genügen muß, um die dort für die gerichtliche Geltendmachung der Forderung vorgesehene Ausschlußfrist von vier Wochen in Lauf zu setzen.
26. 1. Zur Frage der Steuerpflicht bei Grundstücksübereignungen, die sich außerhalb des Grundbuchs vollziehen, nach preußischem Landcsstempelrecht und nach dem Reichsgrunderwerbsteuergesetz. 2. Zur Auslegung der Übergangsvorschriften des Grunderwcrbsteuergesetzes.
27. Zum Begriffe der Ausübung öffentlicher Gewalt im Sinne des Reichshaftungsgesetzes vom 22. Mai 1910. Inwieweit fällt die Tätigkeit der Beamten des Kaiser-Wilhelm-Kanals darnnter?
28. Kann eine Gesellschaft >». d. persönlich haftender Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft sein?
29. Ist für die Frage, ob eine Eheverfehlung verziehen ist, maßgebend, wie der andere Ehegatte das Verhalten, aus dem die Verzeihung sich ergeben soll, aufgefaßt hat?
30. Zur Auslegung der Borschrifteu des Brauutweinmonopolgesetzes über die Weiterbeschiiftiguug und Entschädigung der Angestellten.
31. 1. Zum Begriffe des ursächlichen Zusammenhanges bei Tumultschäden. 2.
Wann liegt ein mittelbarer Schaden im Sinne des § 15 des Reichstumultschadengesetzes vor? 3. Sind die großen Fensterscheiben einer Möbelhandlung als Luxusgegenstände nach demselben Gesetze zu betrachten? 4. Zum Begriffe des Mitverschuldens des Geschädigten.
32. 1. Bedarf cs nach dem preußischen Tumultschadengesetz der erneuten Anmeldung eines Tumultschadens, wenn sich nachträglich herausstcllt, daß nicht gänzlicher Verlust, sondern nur Beschädigung einer Sache vorliegt? 2.
Wie muß der Bescheid des Gemeindcvorstandes beschaffen sein, um die Ausschlußfrist zur gerichtlichen Gcltcndmachnug eines Anspruchs in Lauf zu setzen? 3. Zum Begriff der Zusammenrottung.
33. Wann endet die im § 5 des Preuß. Tumultschadengesetzes (PTG.) vom 11. März 1850 für die gerichtliche Geltendmachung der Forderung vorgesehene Ausschlußsrist von vier Wochen, wenn der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag oder allgemeinen Feiertag fällt?
34. 1. Kann der Kommissionär, wenn ihm Kommissionsgut zugesandt wurde, das beschädigt aukam, an seiner Entschädigungsforderung gegen die Eisenbahn ein Borwegbefriedigungsrecht nach 8 397 oder § 399 HGB. geltend machen? 2. Braucht der Kommissionär gegenüber der Konkursmasse des Kommittenten die Erfüllung der von ihm geschuldeten Leistungen nach § 320 BGB. nur Zug um Zug gehen Befriedigung seiner Gegenforderungen vorzunehmen?
35. 1. Ermächtigt das Reichsgesetz über das Branntweinmonopol vom 26. Juli 1918 (BrMG.) den Bundesrat, für die Anmeldung von Entschädigungsansprüchen der Agenten Ausschlußfristen festzusetzen? 2. Ist nach Ablauf der im § 241 BrMG. für die Beschreitung des Rechtswegs bestimmten Frist noch eine Erweiterung des Klagantrags zulässig?
36. Kann der Dienstverpflichtete seine dürgerlichrechtlichen Ansprüche wegen ungerechtfertigter fristloser Kündigung neben einer ihm auf Grund der §§ 84 Abs. 2, 87 des Bctriebsrätegesetzes zugeflossenen Entschädigung geltend machen?
37. Zur Frage der Gültigkeit eines gegen ein gesetzliches Verbot verstoßenden Vertrags, wenn das Verbot vor dem für die Leistung bestimmten Anfangstermin aufgehoben wird?
38. Ist gegenüber der Umwandlungeklage aus § 1576 BGB. eine Widerklage auf Scheidung oder ein Antrag auf Schuldigcrklärung zulässig?
39. Kanu der Wechsclgläubiger, wenn aus der Wechselurkunde nicht die Verpflichtung des Wechselschuldners hervorgeht, die Wechselsumme ausschließlich in der ausländischen Währung zu zahlen, auf welche sie lautet, einen wechselrcchtlichen Anspruch auf solche Zahlung mit der Behauptung begründen, daß sie mündlich vereinbart worden sei?
40. Ist ein auf Zahlung in französischen Franken lautender gezogener Wechsel gültig, wenn er die Überschrift trägt: „Zahlbar in Bankscheck auf Paris"?
41. 1. Tumultschaden nach dem preußischen und nach dem Reichslumultschadengesetz. 2. Zum Begriff des Luxusschadens nach § 15 des Reichstumultschadengesetzes. 3. Wann ist ein mittelbarer Schaden im Sinne des letztere» Gesetzes gegeben?
42. 1. Setzt die persönliche Haftung desjenigen, der für eine Gesellschaft in. b. H. vor ihrer Eintragung in das Handelsregister handelt, ein Handeln gegenüber dritten, außerhalb der Gesellschaft stehenden Personen voraus? 2. Erfordert die Veräußerung von Teilen eines Geschäftsanteils eine ausdrückliche Genehmigung der Gesellschaft m. b. H.?
43. 1. Muß der preußische Staat die aus einen Holzkauf geleistete Anzahlung dem Käufer zurückerstatten, wenn die Überlieferung des Holzes infolge der Abtretung des Lagerortes an Polen nur unter vertragsmäßig nicht vorgesehenen Bedingungen erfolgt ist? 2. Über die verbindliche Kraft des deutsch-polnischen Vertrags vom 9. Januar 1920.
44. Können Photographien, sowie Bilder, die auf Grund von Photographien hergestellt sind, den Urheberschutz von Abbildungen technischer Art im Sinne des 8 1 Nr. 3 des Gesetzes vom 19. Juni 1901, betr. das Urheberrecht an Werken der Literatur und der Tonkunst, genießen?
45. Unter welchen Voraussetzungen kann die uneheliche Mutter nach dem Tode des Vaters, auf dessen Antrag das Kind sür ehelich erklärt worden ist, das Recht der Sorge für die Person des Kindes beanspruchen?
46. Ist der Rücktritt des Verpächters vom Vertrage gemäß § 326 BGB. zulässig?
47. 1. Hat die Republik Polen von dem in Art. 291 des Versailler Vertrags enthaltenen Vorbehalt Gebrauch gemacht? 2. Welcher Zeitpunkt ist für das Erfordernis der staatlichen Genehmigung des Gruadstückserwerbs durch Ausländer in Hessen maßgebend?
48. 1. Setzt die Haftung des Reichs aus § 1 Abs. 3 des Gesetzes vom. 22. Mai 1910 ein Verschulden des Reichs bei der Auswahl oder Überwachung des seine Amtspflicht verletzenden Soldaten voraus? 2. Kann die Zugehörigkeit zu einer revolutionären politischen Partei als Verschulden im Sinne des § 254 BGB. angesehen werden?
Notes:
Description based on online resource; title from PDF title page (publisher's Web site, viewed 28. Okt 2020)
ISBN:
9783112340585
3112340582
OCLC:
1202623151

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