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Verhandlungen des Vierundzwanzigsten Deutschen Juristentages – Gutachten.

DGBA Law - <1990 Available online

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Format:
Book
Author/Creator:
Walter de Gruyter, author, issuing body.
Series:
Verhandlungen des Deutschen Juristentages
Verhandlungen des Deutschen Juristentages ; 24, 1–3
Language:
German
Physical Description:
1 online resource (720 p.)
Edition:
Reprint 2020
Place of Publication:
Berlin ; Boston : De Gruyter, [2021]
Language Note:
In German.
Summary:
Keine ausführliche Beschreibung für "Verhandlungen des Vierundzwanzigsten Deutschen Juristentages - Gutachten" verfügbar.
Contents:
Frontmatter
Inhaltsverzeichnis
Gutachten (Erster Band.)
I. Machten des Herrn Professor Dr. Georg Frommhold in Hreifswald über die Frage: Wie sind das Anerbenrecht und die sonstigen Rechtsverhältnisse bei Renten- und Ansiedelungsgütern zu gestalten?
II. Gutachten des Herrn Professor Dr. Ehrenberg in Göttingen über die Frage: Welche Stellung ist in dem zu erwartenden Versicherungsgesetze den Versicherungsgesellschaften auf Gegenseitigkeit zu gewähren?
III. Gutachten des Herrn Reichsgerichtsrath Dr. Stenglein in Leipzig über die Frage: Die Behandlung des dolus eventualis im Strafrecht und Strafprozeß
IV. Gutachten des Herrn Professor Dr. Franz von Liszt in Halle a. S. über die Frage: Die Behandlung des dolus eventualis im Strafrecht und Strafprozeß
V. Gutachten des Herrn Amtsrichters und Professors Dr. Eonrad Bornhak in Berlin über die Frage: Empfiehlt sich ein Versilch der Deportation nach den Colonien als Strafe
VI. Gutachten des Herrn Dr. Hugo Neumann, Rechtsanwalt am Kammergericht in Berlin über die Frage: Nach welchem örtlichen Rechte sind auf Grund internationalen Privatrechts die Vertragsobligationen zu beurtheilen
Front matter 2
Inhalt 2
Gutachten (Zweiter Band.)
VII. Gutachten des Herrn Amtsrichter und Prof. Dr. jur. Conrad Bornhak in Berlin über die Frage: Empfiehlt sich der Vorschlag bedingter Begnadigung für den Fall der Auswanderung
VIII. Gutachten des Herrn Professor Max Weber in Heidelberg über die Frage: Empfiehlt sich die Einführung eines Heimstättenrechtes, insbesondere zum Schutz des kleinen Grundbesitzes, gegen Zwangsvollstreckung
IX. Gutachten des Herrn Professor Dr. W. v. Seeler zu Kiew über die Frage: Nach welchem örtlichen Rechte sind auf Grund internationalen Privatrechts die Vertragsobligationen zu beurtheilen
X. Gutachten des Herrn Regierungsrath Dr. Fritz Freund zu Coblenz über die Frage: „Empfiehlt sich ein Versuch der Deportation nach den Colonien als Strafe" und „Empfiehlt sich der Vorschlag bedingter Begnadigung für den Fall der Auswanderung?"
XI. Gutachten des Herrn Professor Lammasch in Wien über die Frage: Soll zur Verjährung der Strafverfolgung der bloße Ablauf einer gesetzlich bestimmten Zeit seit Verübung der Strafthat genügen? oder soll diese Verjährung auch noch an andere Bedingungen geknüpft werden
XII. Gutachten des Herrn Privatdocenten Dr. Friedrich Tezner zu Wien über die Frage: Empfiehlt sich eine gesetzliche Regelung des Gewerbes der Grundund Hypothekenmakler? und auf welcher Grundlage
XIII. Gutachten des Herrn Staatsanwaltstellvertreters Dr. Hugo Hoegel in Wien über die Frage: Soll zur Verjährung der Strafverfolgung der bloße Ablauf einer gesetzlich bestimmten Zeit seit Verübung der Strafthat genügen? oder soll diese Verjährung auch noch an andere Bedingungen geknüpft werden
XIV. Gutachten des Herrn Rechtsanwalt Emil Koffka in Berlin über die Frage: Ist die Vorschrift des § 296 der Civilproceßordnung für das Deutsche Reich, kraft welcher der Richter bei der Schöpfung des Versäumnißurtheils wider eine im letzten Termine weggebliebene Partei Alles das ignoriren muß, was sie in früheren Terminen vorgebracht hat, oder die Bestimmung des § 399 der Oesterreichischen Civilproceßordnung, welche in diesem Falle Vollversäumniß nicht annimmt, innerlich gerechtfertigt
XV. Gutachten des Herrn Justizrath Dr. Eckels aus Göttingen über die Frage: Empfiehlt es sich zwecks Beseitigung der Mißstände im Baugewerbe den Bauhandwerkern wegen ihrer Ansprüche gegen die Bauherren eine bevorzugte Hypothek am Vaugrundstück einzuräumen oder die Bauherren einer durch eine communale Behörde auszuübenden polizeilichen Controls zu unterstellen
XVI. Gutachten des Privatdocenten Herrn Dr. Hans Sperl in Graz über die Frage: Ist die Vorschrift des § 296 der Civilproceßordnung für das Deutsche Reich, kraft welcher der Richter bei der Schöpfung des Versäumnißurtheils wider eine vom letzten Termine weggebliebene Partei Alles das ignoriren muß, was sie in früheren Terminen vorgebracht hat, oder die Bestimmung des § 399 der Oesterreichischen Civilproceßordnung, welche in diesem Falle Vollversäumniß nicht anerkennt, innerlich gerechtfertigt
XVII. Gutachten des Herrn Dr. Carl Grünberg, Privatdocenten der politischen Oeconomie an der Universität Wien, über die Frage: Empfiehlt sich die Einführung eines Heimstättengesetzes? insbesondere zum Schutze des kleinen Grundbesitzes
XVIII. Gutachten des Privatdocenten Herrn Dr. Johannes Burchard zu Berlin über die Frage: Empfiehlt sich eine gesetzliche Regelung des Gewerbes der Grundund Hypothekenmakler? und auf welcher Grundlage
Statut des deutschen Juristentages
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Inhalt 3
Gutachten. (Dritter Band.)
XIX. Gutachten des Herrn Professor Dr. Otto Wendt zu Tübingen über die Frage: Ist nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs die Verfolgung des dinglichen Rechtes auch gegen den mittelbaren Besitz zulässig
XX. Gutachten des Herrn Geheimen Justizraths Professor vr. O. Gierke zu Berlin über die Frage: Ist nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs die Verfolgung des dinglichen Rechts auch gegen den mittelbaren Besitz zulässig
XXI. Gutachten des Herrn Landgerichtsraths Thinius in Berlin über die Frage: Empfiehlt es sich, zwecks Beseitigung der Mißstände im Baugewerbe die Bauherren einer durch eine communale Behörde auszuübenden Controle zu unterstellen oder den Bauhandwerkern eine bevorzugte Hypothek am Baugrundstück einzuräumen
XXII. Gutachten des Herrn Justizratbs Dr. Eckels in Göttingen über die Frage: Empfiehlt es sich zwecks Beseitigung der Mißstände im Baugewerbe den Bauhandwerkern wegen ihrer Ansprüche gegen den Bauherrn eine bevorzugte Hypothek am Baugrundstück einzuräumen oder die Bauherren einer durch eine communale Behörde auszuübenden polizeilichen Controle zu unterwerfen
XXIII. Gutachten des Herrn Reichsgerichts-Senatspräsidenten Dr. Freiherrn von Bülow über die Frage: Werden durch das Bürgerliche Gesetzbuch die Vorschriften der Landesrechte über den Uebergang und die Führung adliger Namen berührt
XXIV. Gutachten des Herrn Dr. jur. Paul Krückmann, a. o. Professor der Rechte in Greifswald über die Frage: Werden durch das Bürgerliche Gesetzbuch die Vorschriften der Landesrechte über den Uebergang und die Führung adliger Namen berührt
XXV. Gutachten des Herrn Dr. iur. Otto Opet, Privatdocent an der Universität Bern über die Frage: Werden durch das Bürgerliche Gesetzbuch die Vorschriften der Landesrechte über den Uebergang und die Führung adliger Namen berührt
XXVI. Gutachten des Herrn Geh. Hofrath Dr. Felix Hecht in Mannheim über die Frage: Ist die reichsgesetzliche Regelung des Hypothekenbankmesens und der gemeinsamen Rechte der Besitzer von Schuldverschreibungen zu empfehlen
Notes:
Description based on online resource; title from PDF title page (publisher's Web site, viewed 24. Mrz 2021)
Description based on publisher supplied metadata and other sources.
ISBN:
9783112343920
3112343921
OCLC:
1243310773

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