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Verhandlungen des Zweiundzwanzigsten Deutschen Juristentages – Gutachten.
- Format:
- Book
- Author/Creator:
- Walter de Gruyter, author, issuing body.
- Series:
- Verhandlungen des Deutschen Juristentages
- Verhandlungen des Deutschen Juristentages ; 22, 1/2
- Language:
- German
- Physical Description:
- 1 online resource (727 p.)
- Edition:
- Reprint 2020
- Place of Publication:
- Berlin ; Boston : De Gruyter, [2020]
- Language Note:
- In German.
- Summary:
- Keine ausführliche Beschreibung für "Verhandlungen des Zweiundzwanzigsten Deutschen Juristentages - Gutachten" verfügbar.
- Contents:
- Frontmatter
- Inhaltsverzeichnis
- I. Machten des Herrn Prof, «frtjrn. o. Canstein in Hraz über die Frage: Ist die Eideszuschiebung im Civilproceß durch die Vernehmung der Parteien als Zeugen zu ersetzen?
- II. Gutachten Des Herrn yrioatöocenten Dr. Heorg Ztteinfetter zu München über die Frage: Ist die Eideszuschiebung im Civilprocefse durch die Vernehmung der Parteien als Zeugen zu ersetzen?
- III. Machten des Herrn Neichsgerichtsrath St eng sein zu Leipzig über die Frage: Empfiehlt sich die Durchführung des Systems der Schöffengerichte durch die gesammte erstinstanzielle Strafgerichts-Verfassung.
- IV. Machten hes Herrn Hofrath Dr. Fetix Hecht, Sanftbirectors in Mannheim über die Frage: Haben sich die durch die Actiennovelle vom 18. Juli 1884 geschaffenen Cautelen gegen unsolide Gründungen von Actiengesellschaften bewährt oder empfiehlt sich eine anderweitige Gestaltung derselben?
- V. Machten öes Herrn Oustizrath 311. Levy zu Bersin über die Frage: Haben sich die durch die Actiennovelle vom 18. Juli 1884 geschaffenen Cautelen gegen unsolide Gründungen bewährt, oder empfiehlt sich eine anderweitige Gestaltung derselben?
- VI. Machten des Herrn Amtsrichter ckatkmann zu Liegnitz über die Frage: Empfiehlt sich eine grundsätzliche Vermehrung der bestehenden Beschränkungen der Zwangsvollstreckung, etwa in der Richtung einer allgemeinen Competenzwohlthat?
- VII. Machten des Heern Ämtsgenchlsrath Iastrow zu Rerkn über die Frage: Wie ist den Mißbräuchen, welche sich bei den Abzahlungsgeschäften herausgestellt haben, entgegen zu wirken?
- VIII. Machten des Herrn Landrichter Dove zu Frankfurt a. 3H. über die Frage: Empfiehlt es sich, im Gegensatz zum Entwurf eines Bürgerlichen Gesetzbuchs den Grundsatz der Formlosigkeit der Verträge in Bezug auf gewisse Verträge, z. B. die Bürgschaft, einzuschränken?
- IX. Machten Des Zerrn Rechtsanwalt Dr. Zelpcke zu Lerkn über die Frage: Empfiehlt sich die Anwendung des Begriffs der höheren Gewalt im bürgerlichen Recht?
- X. Machten des Herrn Iustizrath Lesse zu Vertin über die Frage: Empfiehlt sich eine besondere gesetzgeberische Regelung der sogenannten Bankdepotgeschäfte und eine Sonderung ihrer verschiedenen Arten?
- XI. Machten des Herrn Rechtsanmatt Dr. Julian Holdschmidt zu Lerlin über die Frage: Empfiehlt sich eine besondere gesetzgeberische Regelung der sogenannten Bank-Depotgeschäfte und eine Sonderung ihrer verschiedenen Arten?
- XII. Machten des Herrn Prof. Dr. «franz Mein zu Wien über die Frage: Sind die im Entwürfe des bürgerlichen Gesetzbuches vorgesehenen Arten des Pfandrechtes an Grundstücken einschließlich der Grundschuld beizubehalten?
- XIII. Machten des Herrn Reichsgerichtsrath Loekett zu Leipzig über die Frage: Sind die im Entwurf des bürgerlichen Gesetzbuchs vorgesehenen Arten des Pfandrechts an Grundstücken einschließlich der Grundschuld beizubehalten?*)
- XIV. Machten des Herrn Professor Dr. E. Altmann zu München über die Frage: Welches Verfahren würde sich, wenn die Gesetzgebung unschuldig Verurteilten einen Entschädigungsanspruch zuerkennt, für die Geltendmachung desselben empfehlen?
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- XV. Machten des Herrn Professor Dr. Reinhard Frank zu Hießen über die Frage: Empfiehlt sich die Durchführung des Systems der Schöffengerichte auf die gesammte erstinstanzliche Strafgerichtsverfassung?
- XVI. Machten des Herrn Amtsrichter Fr. Nansen zu Rostock über die Frage: Empfiehlt sich eine grundsätzliche Vermehrung der bestehenden Beschränkungen der Zwangsvollstreckung etwa in der Richtung einer allgemeinen Competenzwohlthat?
- XVII. Machten des Herrn Professor Dr. Josef von 8chey zu Hrazüber die Frage: Empfiehlt sich die Anwendung des Begriffs der höheren Gewalt im bürgerlichen Recht?
- XVIII. Machten bes Herrn Prof. Dr. Kars von Lilienthat zu Marburg i jH. über die Frage: Sind Aenderungen des geltenden Rechtes erwünscht in Betreff des Verhältnisses zwischen Geld- und Freiheitsstrafe?
- XIX. Machten des Herrn Professors Dr. Utto Friedmann zu Wien. über die Frage: Sind Aenderungen des geltenden Rechtes erwünscht in Betreff des Verhältnisses zwischen Geld- und Freiheitsstrafen?
- Notes:
- Description based on online resource; title from PDF title page (publisher's Web site, viewed 12. Dez 2020)
- Description based on publisher supplied metadata and other sources.
- ISBN:
- 3-11-234388-3
- OCLC:
- 1226679899
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