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Zulässigkeit und Grenzen der Projektbefristung.

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Format:
Book
Author/Creator:
Schaich, Marie-Katrin, author.
Series:
Abhandlungen Zum Deutschen und Internationalen Arbeits- und Sozialrecht Series
Language:
German
Subjects (All):
Fixed-term labor contracts.
Physical Description:
1 online resource (145 pages)
Edition:
1st ed.
Place of Publication:
Berlin : Duncker & Humblot, 2024.
Summary:
»The Admissibility of Fixed-term Contracts only for the Duration of a Project«: Particularly in the public sector, the conclusion and renewal of fixed-term employment contracts is often made dependent on third parties providing the employer with funding for the implementation of a specific project. The author examines the admissibility of those fixed-term contracts only for the duration of a project. She concludes that the jurisdiction of the German Federal Labour Court on these cases is, in particular, incompatible with European Union law.
Contents:
Intro
Vorwort
Inhaltsverzeichnis
Einführung
Erstes Kapitel: Der Projektbegriff
A. Betriebswirtschaftlicher Projektbegriff des Projektmanagements
I. Projektdefinition
1. Projekt i.S.d. DIN 69901-5
2. Projekt i.S.d. DIN ISO 21500:2016-02
3. Zwischenergebnis
II. Funktion der Definition: Abgrenzung des Projekts zur Routineaufgabe und zum Prozess
1. Abgrenzung zur Routineaufgabe
2. Abgrenzung zum Prozess
III. Folge einer fehlerhaften Abgrenzung
B. Der Projektbegriff i.S.d. Projektbefristung nach 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 TzBfG
I. Definition
II. Funktion der Definition: Abgrenzung der Projektaufgabe zur Daueraufgabe
C. Weitere Bedeutung des Projektbegriffs im Arbeitsrecht
I. Projekt i.S.d. 3 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG
II. Projekt i.S.d. 2 Abs. 2 WissZeitVG
III. Arbeitnehmerüberlassung i.S.d. 1 AÜG bei Gemeinschaftsprojekten
D. Vergleich der Projektbegriffe des Projektmanagements und des TzBfG
E. Ergebnis des ersten Kapitels
Zweites Kapitel: Rechtsgrundlagen der Projektbefristung
A. Überblick über die Rechtsgrundlagen der Projektbefristung
B. Projektbefristung als Bedarfsbefristung, 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 TzBfG
I. Überblick über die Bedarfsbefristung gem. 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 TzBfG
II. Für alle Fallgruppen geltende Annahmen zur Bedarfsprognose
1. Inhalt der negativen Beschäftigungsprognose
a) Abgrenzung von vorübergehendem Bedarf und unternehmerischem Risiko durch Konkretisierung des Merkmals ‚vorübergehendˋ
aa) Keine Konkretisierung allein aus dem Wortlaut möglich
bb) Keine Konkretisierung durch den Vergleich zur Verwendung des Begriffs ‚vorübergehendˋ an anderen Stellen im Gesetz
(1) 1 Abs. 1 S. 4 AÜG
(2) 14 Abs. 2 Nr. 1 ArbZG und 96 Abs. 1 Nr. 2 SGB III.
(3) Resümee zu zeitlichen Höchstgrenzen als Konkretisierungsmerkmal für 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 TzBfG
cc) Konkretisierung durch den Vergleich zu (objektiven) betrieblichen Gründen
dd) Zwischenergebnis
b) Schlussfolgerung für die Bestimmung des vorübergehenden Bedarfs bei einer Dauer- bzw. Zusatzaufgabe
c) Keine eigene Rechtfertigung bzgl. der Dauer der Befristung
2. Prognosemaßstab der hinreichenden Sicherheit
3. Verteilung der Darlegungs- und Beweislast für den Nachweis der Richtigkeit der Bedarfsprognose sowie Anforderungen an die Darlegung im Einzelfall
a) Verteilung der Darlegungs- und Beweislast
b) Anforderungen an die Darlegung des vorübergehenden Bedarfs
4. Steigende Anforderungen an die Bedarfsprognose bei Mehrfachbefristung?
a) Unionsrechtliche Vorgaben für die arbeitgeberseitige Prognose gem. 5 Nr. 1 lit. a EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung
b) Uneinheitliche Handhabung durch das BAG
c) Stand der Diskussion im deutschen Recht zu 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 TzBfG
d) Stand der Diskussion im deutschen Recht losgelöst von 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 TzBfG
e) Stellungnahme: Keine Steigerung der Prognoseanforderungen bei 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 TzBfG
f) Zwischenergebnis
5. Zwischenergebnis
III. Bezugspunkte der Prognosen für die Fallgruppe Projektbefristung
1. Arbeitgeberseitige Prognose im Zeitpunkt des Vertragsschlusses bzgl. des Wegfalls des Beschäftigungsbedarfs im Projekt
2. Arbeitgeberseitige Prognose im Zeitpunkt des Vertragsschlusses bzgl. überwiegender Beschäftigung des Arbeitnehmers mit Projektaufgaben
3. Keine Entbehrlichkeit der Prognose bei Einbezug des Verhaltens Dritter
IV. Bezugspunkt der Prognosen für die übrigen Fallgruppen
1. Arbeitgeberseitige Prognose im Zeitpunkt des Vertragsschlusses bzgl. des Wegfalls des Beschäftigungsbedarfs im Betrieb.
2. Arbeitgeberseitige Prognose im Zeitpunkt des Vertragsschlusses bzgl. Deckung von Mehrbedarf und Einstellung (Kausalität)
V. Rückschlüsse auf die Fallgruppe der Projektbefristung nach 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 TzBfG aus einem Vergleich mit den übrigen Fallgruppen der Norm
C. Projektbefristung als Finanzierungsbefristung, 2 Abs. 2 WissZeitVG und ungeschriebener Sachgrund der ‚Drittmittelbefristungˋ
I. Überblick über die Projektbefristung als Finanzierungsbefristung
II. Entwicklung des Befristungsgrundes der Drittmittelfinanzierung
1. Drittmittelfinanzierung als Sachgrund für die Befristung i.S.d. 620 BGB a.F.
2. Drittmittelfinanzierung als Sachgrund für die Befristung gem. 57b Abs. 2 Nr. 4 HRG a.F.
3. Drittmittelfinanzierung als ungeschriebener Sachgrund, gestützt auf 14 Abs. 1 S. 1 TzBfG
4. Drittmittelfinanzierung als Sachgrund für die Befristung gemäß 2 Abs. 2 WissZeitVG
5. Gegenüberstellung der historischen Tatbestände und 2 Abs. 2 WissZeitVG
a) Vergleich der Drittmittelfinanzierung als ungeschriebener Sachgrund i.S.d. 620 BGB a.F. bzw. 14 Abs. 1 S. 1 TzBfG mit 2 Abs. 2 WissZeitVG
b) Vergleich von 57b Abs. 2 Nr. 4 HRG a.F. mit 2 Abs. 2 WissZeitVG
6. Zwischenergebnis
III. Prognose im Rahmen der Drittmittelbefristung gem. 2 Abs. 2 WissZeitVG
1. Bezugspunkt der Prognose: Finanzierung und/oder Bedarf an der Arbeitsleistung?
a) Wortlautauslegung
b) Systematische Auslegung
c) Historische Auslegung
d) Auslegung nach dem Telos der Norm, Rechtssicherheit und Transparenz im Bereich der Drittmittelforschung zu schaffen
aa) ‚Doppelteˋ Prognose als unbillig hohe Hürde für die Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers
bb) 2 Abs. 2 WissZeitVG als Bedarfsbefristung neben 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 TzBfG überflüssig.
cc) Projektabschluss bei Befristungsende gerade keine Wirksamkeitsvoraussetzung, vgl. 2 Abs. 2 Hs. 2 WissZeitVG
dd) Berücksichtigung der Wissenschaftsfreiheit gem. Art. 5 Abs. 3 GG
e) Ergebnis der Auslegung
2. Auswirkungen der (prognosewidrigen) tatsächlichen Entwicklung auf die Wirksamkeit der Befristung
IV. Länge der Befristung: Vereinbarte Befristungsdauer ‚sollˋ dem bewilligten Projektzeitraum entsprechen
1. Kürzere Befristungsdauer als Bewilligungszeitraum grundsätzlich zulässig
2. Längere Befristungsdauer als Bewilligungszeitraum grundsätzlich unzulässig
V. Die Tatbestandsvoraussetzungen der Drittmittelprojektbefristung gemäß 2 Abs. 2 WissZeitVG im Einzelnen
1. Finanzierung der Stelle des befristeten Arbeitnehmers überwiegend aus Mitteln Dritter
a) Vorliegen von Drittmitteln
b) Überwiegende Finanzierung der Stelle aus diesen Mitteln
2. Bewilligung der Finanzierung für eine bestimmte Aufgabe und Zeitdauer
a) Abgrenzung des Forschungsprojekts von der Daueraufgabe Forschung: Rein zeitliche oder auch qualitative Abgrenzungskriterien?
aa) Wortlautauslegung
bb) Historische Auslegung
cc) Auslegung nach dem Telos der Norm, Rechtssicherheit und Transparenz im Bereich der Drittmittelforschung zu schaffen
(1) Missbrauchsanfälligkeit der Befristung bei der Forderung von qualitativen Abgrenzungskriterien
(2) Förderung der Drittmittelforschung als gesetzgeberisches Ziel
(3) Projektbegriff des 2 Abs. 2 WissZeitVG erfordert keine qualitative Abgrenzung
b) Zwischenergebnis
3. Überwiegende Beschäftigung des befristeten Arbeitnehmers entsprechend der Zweckbestimmung dieser Mittel
4. Persönlicher Anwendungsbereich: nur Personal i.S.d. 1 Abs. 1 WissZeitVG.
VI. Anerkennung der Drittmittelfinanzierung als ungeschriebener Sachgrund durch die Rechtsprechung und Teile der Literatur
VII. Verhältnis zwischen 2 Abs. 2 WissZeitVG und dem sonstigen, ungeschriebenen Sachgrund der Drittmittelfinanzierung
1. Verdrängung des ungeschriebenen Sachgrunds im Anwendungsbereich des WissZeitVG
2. Prinzipielle Anwendbarkeit des ungeschriebenen Sachgrunds außerhalb des Anwendungsbereichs des WissZeitVG
VIII. Keine Existenzberechtigung des ungeschriebenen Sachgrunds der Drittmittelfinanzierung
1. Entwickelte Tatbestandsvoraussetzungen entsprechen 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 TzBfG
2. Keine Rechtsprechung ersichtlich, in der es allein auf ungeschriebenen Sachgrund ankam
3. Hauptanwendungsbereich des ungeschriebenen Befristungsgrundes (Hochschulbereich) spezialgesetzlich durch 2 Abs. 2 WissZeitVG geregelt
IX. Rückschlüsse auf die Fallgruppe der Projektbefristung nach 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 TzBfG aus einem Vergleich mit der Drittmittelprojektbefristung nach 2 Abs. 2 WissZeitVG
1. Unterschiedliche Rechtfertigungsgründe (Finanzierung vs. Bedarf)
a) Unterschiedliche Abgrenzungskriterien zwischen der Daueraufgabe (Forschung) und einem (Forschungs-)‌Projekt
b) Unterscheidung der zugrunde liegenden Projektbegriffe
c) Tatbestandsmerkmal der überwiegenden projektbezogenen Beschäftigung des Arbeitnehmers bei beiden Befristungstatbeständen gleich
d) Zwischenergebnis: Keine Rückschlüsse von 2 Abs. 2 WissZeitVG auf 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 TzBfG möglich
2. Anwendbarkeit der beiden Befristungsgründe nebeneinander zulässig
3. Anwendbarkeit 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 TzBfG, wenn Befristungszeitraum vom Bewilligungszeitraum des 2 Abs. 2 WissZeitVG abweicht
a) Befristungszeitraum kürzer als Bewilligungszeitraum bei 2 Abs. 2 WissZeitVG.
b) Befristungszeitraum länger als Bewilligungszeitraum bei 2 Abs. 2 WissZeitVG.
Notes:
Description based on publisher supplied metadata and other sources.
ISBN:
3-428-59003-1
OCLC:
1416301489

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