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Richtlinienkonforme Auslegung und Fortbildung von Tarifverträgen.
- Format:
- Book
- Author/Creator:
- Münder, Matthias.
- Series:
- Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht
- Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht ; v.365
- Language:
- German
- Subjects (All):
- Collective labor agreements.
- European Union countries.
- Physical Description:
- 1 online resource (375 pages)
- Edition:
- 1st ed.
- Place of Publication:
- Berlin : Duncker & Humblot, 2021.
- Summary:
- Es ist seit langer Zeit anerkannt, dass Gesetze richtlinienkonform auszulegen und fortzubilden sind. Ob auch Tarifvertrage richtlinienkonform ausgelegt und fortgebildet werden mussen, ist jedoch ungeklart. Die Tarifnormen wirken zwar ahnlich wie Gesetze. Zugleich sind Tarifvertrage aber privatrechtliche Vertrage. Die Arbeit beantwortet die Forschungsfragen differenziert. Die Gerichte fur Arbeitssachen sind weder aufgrund des nationalen Rechts noch des Unionsrechts verpflichtet, Tarifvertrage privater Tarifvertragsparteien richtlinienkonform auszulegen und fortzubilden. Demgegenuber sind Tarifvertrage staatlicher Tarifvertragsparteien zugunsten der Arbeitnehmerseite richtlinienkonform auszulegen und fortzubilden. Abschlieaend beleuchtet die Arbeit den Richtlinieneinfluss in Konstellationen, in denen die Exekutive die Geltung tarifvertraglicher Regelungen erstreckt also den Einfluss auf allgemeinverbindliche Tarifvertrage sowie Rechtsverordnungen, die auf Grundlage von 7, 7a AEntG erlassen werden. Die Arbeit wurde mit dem Dissertationspreis des Hamburger Vereins fur Arbeitsrecht und dem KLIEMT.Arbeitsrecht-Dissertationspreis
- Contents:
- Intro
- Vorwort
- Inhaltsübersicht
- Inhaltsverzeichnis
- Abkürzungsverzeichnis
- Einleitung
- A. Beispielsfall
- B. Gang der Untersuchung
- 1. Teil: Grundlagen der Untersuchung
- 1. Kapitel: Richtlinien als Form der Rechtsetzung der EU
- A. Umsetzungspflicht
- B. Frustrationsverbot
- C. Unmittelbare Wirkung von Richtlinien
- I. Voraussetzungen der unmittelbaren vertikalen Wirkung von Richtlinien
- II. Begründung des EuGH für die unmittelbare vertikale Wirkung von Richtlinien
- III. Rezeption der EuGH-Rechtsprechung in der deutschen Rechtsprechung und Wissenschaft - Rechtsfortbildung durch den EuGH
- IV. Keine unmittelbare horizontale Wirkung von Richtlinien
- D. Zusammenfassung zu Richtlinien als Form der Rechtsetzung der EU
- 2. Kapitel: Grundsätze richtlinienkonformer Auslegung und Rechtsfortbildung
- A. Richtlinienkonforme Rechtsfindung in der Rechtsprechung des EuGH
- I. Geltungsgrund der Pflicht zur richtlinienkonformen Rechtsfindung
- II. Inhalt der Pflicht zur richtlinienkonformen Rechtsfindung
- III. Zeitlicher Beginn der Pflicht zur richtlinienkonformen Rechtsfindung
- IV. Grenzen der Pflicht zur richtlinienkonformen Rechtsfindung
- V. Zusammenfassung zur richtlinienkonformen Rechtsfindung in der Rechtsprechung des EuGH
- B. Richtlinienkonforme Auslegung und Fortbildung von Gesetzen in der Rechtsprechung des BAG und BVerfG
- II. Umsetzung der Pflicht zur richtlinienkonformen Rechtsfindung in der deutschen Methodenlehre
- V. Zusammenfassung zur richtlinienkonformen Rechtsfindung in der Rechtsprechung des BAG und BVerfG.
- C. Richtlinienkonforme Auslegung und Fortbildung von Gesetzen im deutschen Schrifttum
- 1. Unionsrechtlicher Geltungsgrund
- a) Art. 288 Abs. 3 AEUV
- b) Art. 4 Abs. 3 EUV
- c) Art. 288 Abs. 3 AEUV i. V. m. Art. 4 Abs. 3 EUV
- d) Rang des Unionsrechts
- 2. Nationalrechtlicher Geltungsgrund
- a) Art. 20 Abs. 3, 23 Abs. 1 S. 1 GG
- b) Analogie zu Art. 36 EGBGB
- c) Umsetzungswille des nationalen Gesetzgebers
- 1. Richtlinienkonforme Auslegung
- a) Interpretatorische Vorrangregel
- b) Ergebnisvorrang
- 2. Richtlinienkonforme Rechtsfortbildung
- a) Unvollständigkeit des Gesetzes
- b) Planwidrigkeit als vom Ziel der Gesetzesauslegung abhängige Voraussetzung der Rechtsfortbildung
- aa) Durch Widerspruch zwischen nationalem Gesetz und Richtlinie begründete Planwidrigkeit bei Maßgeblichkeit des objektivierten gesetzgeberischen Willens
- bb) Gesetzgeberischer Umsetzungswille als Maßstab bei (mutmaßlicher) Maßgeblichkeit des objektiverten gesetzgeberischen Willens
- cc) Nationaler gesetzgeberischer Plan als alleiniger Maßstab bei subjektivem Auslegungsziel
- 1. Verbot der Rechtsfindung contra legem - nationale Methodenlehre als Grenze
- 2. Rechtssicherheit und Vertrauensschutz
- 3. Grundrechte als indirekte Grenze
- V. Zusammenfassung zur richtlinienkonformen Rechtsfindung im deutschen Schrifttum
- D. Prämissen für die weitere Untersuchung zur richtlinienkonformen Auslegung und Fortbildung in Gesetzen
- I. Geltungsgrund der Pflicht zur richtlinienkonformen Rechtsfindung.
- 1. Art. 288 Abs. 3 AEUV als unionsrechtlicher Geltungsgrund
- 2. Ablehnung des Art. 4 Abs. 3 EUV als Geltungsgrund richtlinienkonformer Rechtsfindung
- 3. Ablehnung einer dem Grundgesetz entspringenden Pflicht zur richtlinienkonformen Rechtsfindung
- 4. Pflicht zur richtlinienkonformen Rechtsfindung aufgrund des gesetzgeberischen Umsetzungswillens abhängig vom Ziel der Gesetzesauslegung
- 5. Mittelbare Pflicht zur richtlinienkonformen Rechtsfindung aufgrund des Rangs des Umsetzungsbefehls
- II. Inhalt der unionsrechtlichen Pflicht zur richtlinienkonformen Rechtsfindung
- III. Umsetzung in der deutschen Methodenlehre
- 1. Richtlinienkonforme Auslegung als interpretatorische Vorrangregel
- IV. Zeitlicher Beginn der Pflicht zur richtlinienkonformen Rechtsfindung
- V. Grenzen der Pflicht zur richtlinienkonformen Rechtsfindung
- 3. Kapitel: Maßstäbe der Auslegung und Fortbildung von Tarifverträgen
- A. Maßstäbe der Tarifvertragsauslegung in Rechtsprechung und Schrifttum
- I. Auslegung des normativen Tarifvertragsteils
- 1. „Gesetzesgleiche" Auslegung durch die Rechtsprechung und Teile des Schrifttums
- 2. „Vertragsauslegung" durch Teile der Literatur
- II. Auslegung des schuldrechtlichen Tarifvertragsteils in Rechtsprechung und Schrifttum
- B. Maßstäbe der Tarifvertragsfortbildung in Rechtsprechung und Schrifttum
- I. Fortbildung des normativen Tarifvertragsteils
- 1. Begrifflichkeiten
- 2. Lücke als Voraussetzung der Tarifvertragsfortbildung
- 3. Lückenfeststellung und -schließung durch die Gerichte
- 4. Zulässigkeit der Tarifvertragsfortbildung bei mehreren Möglichkeiten zur Lückenschließung.
- 5. Aussetzung des Verfahrens bis zur Neuregelung durch die Tarifvertragsparteien
- II. Ergänzende Auslegung des schuldrechtlichen Tarifvertragsteils
- C. Prämissen für die weitere Untersuchung zu den Maßstäben der Tarifvertragsauslegung und Tarifvertragsfortbildung
- II. Auslegung des schuldrechtlichen Tarifvertragsteils
- III. Fortbildung des normativen Tarifvertragsteils
- IV. Ergänzende Auslegung des schuldrechtlichen Tarifvertragsteils
- 4. Kapitel: Maßstäbe der Rechtsfindung im Primärrecht
- A. Ziel der Auslegung des Primärrechts
- B. Mittel bei der Auslegung des Primärrechts
- C. Keine Wortlautgrenze für das Normverständnis des Primärrechts - Zulässigkeit der Rechtsfortbildung nach deutschem Methodenverständnis
- D. Unterscheidung zwischen Auslegung und Rechtsfortbildung
- E. Möglicher Wortsinn aller 24 Sprachfassungen als Grenze zwischen Auslegung und Rechtsfortbildung
- F. Voraussetzungen der Primärrechtsfortbildung
- G. Grenzen der Primärrechtsfortbildung
- H. Prämissen für die weitere Untersuchung zu den Maßstäben der Rechtsfindung im Primärrecht
- 2. Teil: Pflicht zur richtlinienkonformen Auslegung und Fortbildung von Tarifverträgen
- 1. Kapitel
- Richtlinienkonforme Auslegung und Fortbildung von Tarifverträgen in Rechtsprechung und Schrifttum
- A. Fehlende Stellungnahme des EuGH
- B. Spärliche Rechtsprechung deutscher Arbeitsgerichte
- I. Neunter Senat des BAG erwägt richtlinienkonforme Tarifvertragsauslegung
- II. Vereinzelt halten LAG richtlinienkonforme Tarifvertragsauslegung für möglich
- C. Geteilte Meinungslandschaft im deutschen Schrifttum
- I. Befürworter einer richtlinienkonformen Auslegung und Fortbildung von Tarifverträgen
- II. Gegner einer richtlinienkonformen Auslegung und Fortbildung von Tarifverträgen.
- D. Zusammenfassung zur richtlinienkonformen Auslegung und Fortbildung von Tarifverträgen in Rechtsprechung und Schrifttum
- E. Exkurs: Andere „Konformauslegungen" von Tarifverträgen
- I. Verfassungskonforme Rechtsfindung in Tarifverträgen
- 1. Verfassungskonforme Tarifvertragsauslegung
- 2. Verfassungskonforme Tarifvertragsfortbildung?
- II. Gesetzeskonforme Tarifvertragsauslegung
- F. Mögliche Ansatzpunkte für eine Pflicht zur richtlinienkonformen Auslegung und Fortbildung von Tarifverträgen
- 2. Kapitel: Richtlinienbindung der Tarifvertragsparteien
- A. Auffassungen in Rechtsprechung und Schrifttum
- I. EuGH: Entwicklung der Rechtsprechung hin zu Richtlinienbindung der Tarifvertragsparteien
- 1. Gleichbehandlung von Frauen und Männern - erste Äußerungen zum Verhältnis von Richtlinien und Tarifverträgen
- 2. Verbot der Altersdiskriminierung als allgemeiner Grundsatz des Gemeinschaftsrechts
- 3. Rechtssache Rosenbladt: Richtlinienbindung der Tarifvertragsparteien oder bloß richtlinienkonforme Auslegung nationaler Gesetze?
- 4. Rechtssache Hennigs: Richtlinienbindung der Tarifvertragsparteien
- 5. Rechtssachen Prigge, Tyrolean Airways, Hay, Bowman, Abercrombie &
- Fitch Italia und Bedi: Bestätigung der Richtlinienbindung der Tarifvertragsparteien
- 6. Qualität der Bindung an RL 2000/78/EG - Unterlassungspflicht
- 7. Arbeitszeit- und Urlaubsrichtlinie 2003/88/EG kann Tarifverträgen entgegenstehen
- 8. Verhältnis der Tarifvertragsparteien zu weiteren Richtlinien
- 9. Zusammenfassung: Differenzierung bei Richtlinienbindung der Tarifvertragsparteien zwischen Richtlinien
- II. BAG
- 1. RL 2000/78/EG und die Tarifvertragsparteien
- 2. RL 2003/88/EG und die Tarifvertragsparteien
- 3. RL 1999/70/EG und die Tarifvertragsparteien
- 4. Zusammenfassung: Keine einheitliche Linie am BAG
- III. Deutsches Schrifttum.
- IV. Zusammenfassung zur Richtlinienbindung der Tarifvertragsparteien in Rechtsprechung und deutschem Schrifttum.
- Notes:
- Description based on publisher supplied metadata and other sources.
- OCLC:
- 1250347006
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